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Geschrieben von Heike-SU am 13.05.2009, 9:12 Uhr

Unterschiedlich

Hallo Vic,
es kommt auf das Bundesland an:
1. Einige haben die Jahrgangsregelung (z.B. Berlin), d.h. alle Kinder, die in einem Jahr (1.1. - 31.12.) 6 Jahre alt werden, werden in dem Jahr eingeschult.
2. Andere Bundesländer (z.B. NRW) haben die Stichtagsregelung, d.h. alle Kinder, die bis zum Stichtag (variiert auch zwischen 30.06. und 31.08.) 6 Jahre alt werden, werden in dem Jahr eingeschult. Alle Kinder, die in dem Jahr noch bis zum 31.12. 6 Jahre alt werden, sind Kann-Kinder.
Zum Verdeutlichen: Unsere Kleine wird am 30.12.09 6 Jahre alt. Sie ist also dieses Jahrt ein Kann-Kind, nächstes Jahr ein Muss-Kind.

In Deinem Fall würde ich sagen, dass Dein Sohn in dem Jahr in die Schule kommt, in dem er 6 wird. Er ist weder bei 1) noch bei 2) ein Kann-Kind. Und ein Kind, dass im Juni gerade 5 geworden ist, würde ich nicht einschulen. Mit gerade mal 6 wird es schon hart genug.
LG
Heike

 
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