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Geschrieben von kuddelmuddel am 17.04.2024, 7:53 Uhr

Schweigepflichtsentbindung

es kommt nicht darauf an, ob die eltern zusammenleben, sondern wer das sorgerecht hat. hat nur ein elternteil das sorgerecht, kann dieses alleine unterschreiben. haben beide das sorgerecht, dann müssen/sollten beide unterschreiben.

das der bericht vom SPZ an die kita geht, ist insofern juristisch nicht korrekt. ob das aber ein problem darstellt oder nur eine hilfestellung ist, solltet ihr genau überdenken.

darüberhinaus wird der einfachheit halber auch schon mal schweigendes einverständnis bei gemeinsam erziehenden vorausgesetzt - das ist zwar formell inkorrekt, aber irgendwie auch normal/üblich

LG

 
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