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Geschrieben von Tine1 am 08.05.2015, 12:33 Uhr

Schweigepflicht der Erzieher

Das ist richtig. bei der aussage "da muss erst was passieren" ging ich aber davon aus, dass es dem vater um einen enzug des sorgerechts ginge. einladen werden sie die mutter ja vermutlich trotzdem, wird ja eh bei scheidungen immer gemacht.

 
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