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Geschrieben von Linda761 am 06.07.2009, 15:01 Uhr

Luxusprobleme

Hallo Sabine,

die Regelung heißt in Hessen "Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 28. Juni 2001"

§ 1 Personal
...
(2) Jede Kindergruppe muss mit mindestens 1,5 Fachkräften besetzt sein.
...
§ 2 Gruppenstärke
(1) Die Zahl der angemeldeten Kinder je Gruppe pro Zeiteinheit soll
1. in Gruppen mit Kindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 10 Kinder,
2. in Gruppen mit Kindern ab dem vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 15 Kinder,
3. in Kindergartengruppen mit Kindern vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt 25 Kinder,
4. in Hortgruppen mit Kindern ab dem Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebenjahr 25 Kinder
nicht überschreiten.
...
(3) Ist aufgrund einer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung geltenden Betriebserlaubnis für die Einrichtung abweichend von Abs. 1 oder 2 eine höhere Gruppenstärke zugelassen, kann die Einrichtung mit dieser Gruppenstärke bis zum Ablauf dieser Betriebserlaubnis weiter betrieben werden.

Zu finden z.B. unter http://www.familienatlas.de/ca/a/rk/->Publikationen->Leitfaden für Elterninitiativen

Das sind in Hessen die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen. Der Träger der Einrichtung muss diese sicherstellen, die Kommune kann auch höhere Anforderungen stellen.

Dass Eure Erzieherinnen zu zweit nicht mehr rausgehen, finde ich allerdings übertrieben. Drinnen muss doch auch mal eine mit einem Kind zur Toilette, es sind dort also auch nicht immer 2 anwesend.

Die gesetzliche Regel besagt für Euren Fall, dass es pro 6,66 Kinder unter 2 je eine Erzieherin geben muss, bei Kinder ab 2 nur noch eine auf 10 Kinder. Dass sind aber nur Durchschnittswerte. Es ist nicht verboten, dass mittags mehr und nachmittags dafür weniger Erzieherinnen da sind. Die Leitung ist in diesen Schlüssel mit eingerechnet, d.h. automatisch, dass weniger als 1,5 Erzieher pro Gruppe mit der direkten Betreuung beschäftigt sein dürfen.

Dass immer mindestens 2 Personen (auch "nichtqualifizierte") da sein sollen, ist keine gesetzliche Mindestvoraussetzung, aber wohl trotzdem eine Regelung, die die meisten Kommunen festsetzen.

Viele Grüße
Linda

 
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