Geschrieben von mama2010 am 06.11.2012, 0:51 Uhr |
Kitagutschein
Hallo,
Da der Kitagutschein für mein Sohn ablief heute.kann ich den einfach verlängern ohne Neuantrag zustellen??
Bekam noch kein Platz.
Lg
Re: Kitagutschein
Antwort von laura86 am 06.11.2012, 9:47 Uhr
entschuldige bitte die frage, aber was ist ein kitagutschein?
Re: Kitagutschein
Antwort von Maxikid am 06.11.2012, 9:58 Uhr
Du musst ein Folgeantrag stellen, kann aber bis zu 3 Monaten dauern. Wenn Du Höchstzahlerin bist, geht es ganz schnell.
In Hamburg z.B. braucht man für Kinder unter (jetzt wohl 2) einen Kita-Gutschein. Man muss beim Amt vorlegen, dass man mind. 20 Stunden arbeitet bzw. in Fortbildung etc. ist., mit Lohnbescheinung, Arbeitsweg etc. Diesen Gutschein bekommt dann die KiTa zur Abrechnung. Einen Teil zahlt die Stadt und dann noch der Eigenanteil für die Familie.
Gruß maxikid
Re: Kitagutschein-Nachtrag
Antwort von Maxikid am 06.11.2012, 9:59 Uhr
ab 2 hat ja hier in HH jedes Kind einen Anspruch auf einen Kita-Platz für 5 Stunden, ohne das man arbeiten gehen muss. Trotzdem muss man sich einen Gutschein vom Amt holen.
Gruß maxikid
Davon hab ich ja noch nie gehört
Antwort von anna1979 am 06.11.2012, 12:57 Uhr
Da bin ich aber mal heidenfroh,daß ich auf dem Land wohn! Hier zahlt jeder gleich viel und kann sein Kind von 6-17 Uhr in der Kita lassen(kenne zwar kein Kind was so lange geht,aber das nenn ich mal flexibel), egal ob beide Elternteile zu Hause sind oder ne Million auf'm Konto haben.
Re: Davon hab ich ja noch nie gehört
Antwort von Maxikid am 06.11.2012, 13:01 Uhr
bei unserer Kita kann ich für 4,00 Euro meine Lütte auch ganz sponntan ein paar Stunden länger da lassen. Könnte jetzt anrufen und sagen, ich komme erst um 17:00 Uhr. Ist sehr praktisch, wenn mal was mit der Großen in der Schule o.ä. ist. Oder ich doch länger arbieten muss oder oder oder.
Auf Gutschein gebucht habe ich 6 Stunden. Von 8-14:00 Uhr für 306,00 Euro.
Gruß maxikid
Re: Davon hab ich ja noch nie gehört
Antwort von mama2010 am 06.11.2012, 20:10 Uhr
Da ich in Elternzeit noch bin bzw wieder / immer noch 2.kind bekommen.
Und ich vom job center Geld beziehe übernimmt die kosten das Jugendamt und daher zum Abrechnen der Gutschein!
Re: Kitagutschein
Antwort von platschi am 06.11.2012, 21:04 Uhr
Also im Normalfall kann ein Kitagutschein doch nicht ablaufen? Allerdings mit der Einschränkung, dass man innerhalb einer bestimmten Zait ab Ausstellungsdatum einen Kigaplatz haben muss. Nur warum holt man sich einen Kita-Gutschein, wenn man ihn nicht braucht bzw. garkeien Kiga-Platz in Aussicht hat
Normalerweise wird der Gutschein bei Bedarf vom Jugendamt ausgestellt und gilt bis zum Schulbeginn. Als mein Sohn mit zwei in den Kiga kam, bekamen wir sofort einen Kiga-Gutschein der gültig war bis 31.7.2010 - das Jahr in dem er eingeschult wurde. Bei der Kleinen ist es ebenso. Selbt bei Kigawechsel braucht man keinen neuen.
Re: Kitagutschein
Antwort von mama2010 am 06.11.2012, 23:41 Uhr
Weil es zum Vorteil ist, wenn spontan sich ein freier Platz ergibt.
Sagten auch die Erzieher in den kitas wo mein Sohn auf die Warteliste drauf steht.
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