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Geschrieben von SEAGLD am 14.11.2013, 12:19 Uhr

Kindergarten

Also wie der Elternbeitrag berechnet ist ist Sache der Stadt oder des Kreises. Das ist nicht einheitlich in den Bundesländern!
Bei uns wird das Haushaltsbruttoeinkommen inkl. aller Einnahmen für die Berechnung genommen. Dazu zählen bei uns auch Verpflegungsmehraufwand und Fahrtgeld. Das Einkommen meines Mannes würde sicher nicht hinzugezogen wenn wir getrennte Haushalte hätten. Das Einkommen eines neuen Partners bei uns aber leider schon.
Zu der Frage wegen dem U3 und Ü3 kann ich leider nichts sagen. Bei uns wird da im Elternbeitrag kein Unterschied gemacht!


LG Sabine

 
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