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Geschrieben von Roechilieu am 14.11.2013, 11:37 Uhr

Kindergarten

Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen zum Kindergarten. Ich habe mir eben meinen Wunschkindergarten angeschaut und finde ihn auch wirklich toll. Man hat uns da so mit Informationen überschüttet, dass man im ersten Moment gar keine Fragen hatte. Kaum bin ich Zuhause habe ich jede Menge davon. :D
Vielleicht könnt ihr mir ein paar davon beantworten.

ich komme aus NRW und da wird der Beitrag ja aus dem Jahreseinkommen berechnet. Handelt es sich um das Brutto oder Nettoeinkommen?
Wird der Vater, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, mit zur Berechnung hinzugezogen?
Oder wird mein neuer Partner, der nicht der Vater des Kindes ist, hinzugezogen?
Falls mein Kind schon mit 2,5 einen Platz bekommen sollte (es gibt eine Gruppe von 2-6 Jahren) muss ich dann erst den Betrag für u3 zahlen, obwohl er die spezielle u3 Gruppe gar nicht in Anspruch nimmt? Und wird dann automatisch der ü3 Betrag ab dem dritten Geburtstag berechnet?


Oh je so viele Fragen...ich hoffe das sind keine allzu doofen Fragen.

Vielen Dank schon mal :) :)

 
5 Antworten:

Re: Kindergarten

Antwort von SEAGLD am 14.11.2013, 12:19 Uhr

Also wie der Elternbeitrag berechnet ist ist Sache der Stadt oder des Kreises. Das ist nicht einheitlich in den Bundesländern!
Bei uns wird das Haushaltsbruttoeinkommen inkl. aller Einnahmen für die Berechnung genommen. Dazu zählen bei uns auch Verpflegungsmehraufwand und Fahrtgeld. Das Einkommen meines Mannes würde sicher nicht hinzugezogen wenn wir getrennte Haushalte hätten. Das Einkommen eines neuen Partners bei uns aber leider schon.
Zu der Frage wegen dem U3 und Ü3 kann ich leider nichts sagen. Bei uns wird da im Elternbeitrag kein Unterschied gemacht!


LG Sabine

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Re: Kindergarten

Antwort von Dream2014 am 14.11.2013, 13:24 Uhr

Hallo,
Also bei uns auch NRW ist das Bruttoeinkommen maßgebend. Ob jetzt mit deinem neuen Partner oder Vater weiß ich nicht.
Bei uns muss man den U3 Beitrag bezahlen bis zum Monat wo dasKind drei wird.
Sprich wird dasbKind im September drei muss man im August noch den U3 Beitrag bezahlen auch wenn das Kind nicht in der speziellen U3 Gruppe ist.

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Re: Kindergarten

Antwort von Roechilieu am 14.11.2013, 13:36 Uhr

Vielen Dank :) das hilft mir schon mal ein Stück weiter :)

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Re: Kindergarten

Antwort von Birgit 2 am 14.11.2013, 15:13 Uhr

Für Kinder unter drei Jahren gibt es mehr Erzieherstunden, von daher ist der Platz teurer als für ü3 Kinder. Bei der Berechnung des Kindergartenbetrages ist das Bruttogehalt maßgeblich...

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Re: Kindergarten

Antwort von biene2012 am 20.11.2013, 20:59 Uhr

Also es ist so:
Geht dein Kind im August in den Kiga und wird im selben Jahr bis Oktober 3 Jahre alt, so zahlst du ab august den Beitrag für ein dreijähriges Kind.
Wird dein Kind aber später drei oder gar erst im darauf folgenden Jahr (sprich Jan, Febr. -August) drei Jahre alt, so zahlst du den U3 Platz.

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