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Geschrieben von Tanja2255 am 13.11.2013, 16:51 Uhr

Erzieherin Schwanger....rechtliches

Hallo

Wenn Frau Schwanger wird und als Erzieherin arbeitet, ist sie ja verpflichtet den Arbeitgeber "umgehend" zu informieren. Dann folgt Betriebsarzt Untersuchung sowie der Check der Immunität auf verschiedene Viren etc.
Wobei der Frau natürlich freisteht, wann sie die Schwangerschaft mitteilt. Jedoch sind ja meines Wissens die ersten 12 Wochen von den Infektionen her am Riskantesten; sprich- lieber eher die Schwangerschaft mitteilen, also nach Schwangerschaftstest; oder????
Soweit richtig?

WAS passiert jedoch, wenn der Fötus doch noch "abgeht"??? Was wäre dann z.b. wenn der Erzieherin gekündigt wird?

 
6 Antworten:

Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches

Antwort von Glückskind_2009 am 13.11.2013, 17:06 Uhr

Einer Schwangeren kann man nicht kündigen.

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Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches

Antwort von Johanna3 am 13.11.2013, 17:37 Uhr

Hallo,

Eine Schwangere genießt besonderen Kündigungsschutz, sobald sie ihrenArbeitgeber informiert hat. Daher sollte sie ihn zeitig informieren. Viele Erzieherinnen dürfen ab sofort nicht mehr in der Gruppe arbeiten, dürfen aber z.B. für Bürotätigkeiten eingesetzt werden. Darauf wird aber oft verzichtet.

Freundliche Grüße

Johanna

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Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches

Antwort von glückskinder am 13.11.2013, 20:03 Uhr

Wenn sie nicht mehr schwanger ist, weil der Fötus abgegangen ist, kann man ihr kündigen. Ansonsten nicht.

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Nicht nach Schwangerschaftstest! Sondern erst...

Antwort von MM am 14.11.2013, 9:48 Uhr

... nachdem die Schwangerschaft wirklich vom Arzt bestätigt wurde. Nur der Test ist doch viel zu unsicher, quasi nur ein (wenn auch nicht unwesentlicher) Anhaltspunkt!

Ich tendiere ja generell dazu, nicht zu früh damit an die "Öffentlichkeit" zu gehen, solange man nichts sieht - aber in dem Falle weiss ich nicht... Wovor genau hast du Angst?

Was für Infektionen sollen das denn sein, die in den ersten 12 Wochen am Riskantesten sind? Meinst du klassische Kinderkrankheiten wie Windpocken...? Die sollte man aber eh entweder durchgemacht haben oder geimpft sein.

Und ansonsten - dann könnte man ja als Schwangere gar nicht mehr unter Leute (Supermarkt, ÖPNV...), eine "Erkältung" oder so kann man sich überall einfangen, aber die ist ja auch nicht grossartig bedrohlich...

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Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches

Antwort von denkerstirn am 14.11.2013, 10:11 Uhr

Cytomegalie ist das Stichwort liebe MM- und NEIN nicht jeder hat Kinderkrankheiten durchgemacht oder ist geimpft und es wird auch leider nicht standartmäßig geprüft! Mir wurde immer erzähl JAAA DUUUU hattest die Windpocken- nen scheiß hatte ich!!! Tolle Wurst kann ich da nur sagen, wenn wochenlang in der Kita Windpocken sind, das eigene Kind geimpft ist, aber es Impfversager gibt- Inkubationszeit bis zu 64 Tage sein kann UND man dann zum guten Schluss in einer Prenatalpraxis sitzt und dort eine Mama mit Kind WELCHES WINDPOCKEN HAT!!!!
Zum Thema: Frauenarzt aufsuchen, Attest beibringen- Amtsarzt besuchen und dann ggf auf ein Beschäftigungsverbot kommen. Funktioniert nicht immer, denn manchmal wird man dann zu Büroarbeiten auch im Kiga eingeteilt.

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Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches

Antwort von biene2012 am 20.11.2013, 21:07 Uhr

Meinst du, das mit dem kündigen, weil die dann wissen könnten, dass man einen Kinderwunsch hat und so dann über kurz oder lang weg wäre???

Ich weiß nur, dass wenn man z.b gekündigt wird und man beweisen kann (Arztbescheinigung), dass man vor der Kündigung schon schwanger war, dass man da auch nicht mehr gekündigt werden kann.

Und noch was: einen positiven Sst kann man schon in der 4. Woche haben, obwohl man auf einem Ultraschall nichts sieht. Dann dem Arbeitgeber bescheid zu geben, find ich wirklich was früh. da ist leider noch alles offen.

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