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Geschrieben von Fuchsina am 13.05.2014, 23:28 Uhr

Johanna, kannst Du BITTE endlich mal aufhören

hier falsche Tatsachen über den Rechstanspruch zu verbreiten und ihm madig zu machen? Es ist mitunter schon recht nervig, Dich ständig korrigieren zu müssen weil Du wieder etwas falsches behautest.

Fehlende Kapazität ist KEINE "Entschuldigung" von der Erfüllung des Rechtsanspruches. Die Gemeinden werden aufgrund fehlender Kapazität geradeerst NICHT von der Erfüllung frei. Wenn alle Stricke reissen muss die Gemeinde den Unterschied zwischen privater Betreuung und Kindergarten bezahlen oder aber sogar den zu Hause bleibenden Elternteil - die zu Hause bleiben musste weil keine Betreuung vorhanden war - das Gehalt erstatten.

Klagen sind keine "Wunder" und können durchaus was bringen und VOR ALLEM findet sich meist auf sonderbarster Weise dann doch eine Lösung - obwohl vorher ja angeblich alles komplett voll war - WENN man zeigt, dass man über die eigenen Rechte aufgeklärt ist.

 
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