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Geschrieben von wolke76 am 15.05.2014, 11:46 Uhr

Bitte lies richtig!

Natürlich hat sie Verdienstausfall: Elternzeit endet nach 3 Jahren - Tätigkeit wird wieder aufgenommen und somit auch Entgelt erzielt. Kann die Tätigkeit nicht aufgenommen werden, entgeht ihr das Entgelt, sprich: Es entsteht Verdienstausfall.

 
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