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Geschrieben von Fuchsina am 12.05.2014, 21:28 Uhr

FALSCH

"Keine Kapazität" ist GERADE kein Grund, dass die Gemeinde von der Rechtsanspruch frei wird. Der Gemeinde MUSS dafür sorgen, dass genug Plätze vorhanden sind, punkt.

Hier unbedingt den Jugendamt anrufen und freundlich aber bestimmt sagen, dass Du über Deine Rechte informiert bist und im Zweifel sie auch per Rechtsweg geltend machst. DAS allein wirkt meist Wunder. Zur Not müssen sie dann Dir den Unterschied zwischen Kindergartengebühren und eine alternative Betreuung z.B.privater Kindergarten oder Kinderfrau bezahlen.

Es stimmt absolut NICHT, dass der Rechtsanspruch nichts bringt!! Lass DIch nicht abwimmeln!

 
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