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Geschrieben von alsame am 12.08.2012, 21:35 Uhr

Ganztagsplatz sichern - wie?

Ich weiß ja das es in jedem Bundesland anders ist, aber ihr/du habt/hast doch als Berufstätige einen Anspruch auf diesen Platz. Selbst bei Umzug wendet man sich ans Jugendamt bzw. Gemeinde die einen dann einen Platz vermitteln. Da dein Kind aber schon in einen Kiga eingewöhnt ist, wird JA/ GEM dafür Sorge tragen müssen. Klärt mich auf wenn es BL gibt wo das anders läuft? Sorry ist jetzt makaber, aber nehmen wir mal an du und dein Baby überlebt die Geburt nicht, dann müsste dein Mann kündigen bzw. Teilzeit arbeiten nur weil du jetzt schon schriftlich auf den Ganztagsplatz verzichtest. Macht keinen Sinn, ich denke für solche Ausnahmesituationen muss und wird es andere Wege geben.
Bei uns ist das anders, sofern du berufstätig, selbstständig oder arbeitssuchend bis, bekommst du die Std. die du benötigst.

Also wenn das bei euch so eng gesehen wird, glaube ich kaum das du dir das Türchen offen halten kannst. Wenn die Leiterin das Schreiben so akzeptiert, dann reserviert sie dir ja indirekt doch einen Ganztagsplatz. Oder aber du hättest mit Druck durch JA/GEM eh eine Anspruch drauf. Wenn du verstehst was ich meine.!?

Wir kati es geschrieben hat finde ich gut. Man könnte auch schreiben das du bis auf Widerruf einen Halbtagsplatz von .XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX benötigst.

alsame

 
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