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Geschrieben von Steffi528 am 27.09.2012, 18:56 Uhr

Fördergelder bei neuen U-3 Plätzen

Es gibt einen Rechtsanspruch für u3-Betreuung ab 01.08.2013. Dieser Rechtsanspruch besteht jedoch nicht in irgendeiner Wunsch-Kiga.

Möchtest Du dem Träger jetzt die Mittel streichen (oder ihn erpressen) damit DU den Wunsch-Kiga bekommst?
Es sind noch 8 weitere Eltern, die darauf hoffen, einen Platz zu bekommen und für die ist es sicher auch der blanke Horror, zwei Kitas anfahren zu müssen.

 
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