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Geschrieben von Twinni78 am 01.03.2010, 20:35 Uhr

DRINGEND RAT gebraucht! ---bitte noch heute---

Sonderkündigung:
z.B. Wohnungswechsel, Erhöhung der Besuchsgebühren um 10%.
Da ist eine Frist zum Monatsende zulässig.
(es steht wirklich ein "z.B." drin!!! Da kann man es sich aussuchen, oder was?!)

 
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