Geschrieben von snille am 01.06.2004, 16:57 Uhr |
@mama von Nicolino wg. Patientenakt anfordern in Ö.
Hallo Birgit,
bin aus Ö und war letztes Jahr mit meiner Mutter beim Patientenanwalt (sie hat nach einer Op durch falsche Medikamente ein Nierenversagen bekommen)
Aaaalso, jeder Patient hat das Recht auf Einsicht seiner Behandlungsunterlagen. Du darfst dich nur nicht abwimmeln oder mit einem Kurzarztbrief abspeisen lassen.
Außerdem kannst du auch zum Patientenanwalt gehen, wenn du nur den Verdacht hast, dass was schiefgelaufen ist. Die fordern dann für dich die Behandlungsunterlagen an und prüfen das Ganze. Also nachfragen kannst du dort mal in jedem Fall, die sagen dir dann schon, was du tun kannst.
lg
Andrea
Re:
Antwort von Mama von Nicolino am 02.06.2004, 16:32 Uhr
Hallo Andrea
Danke für die Auskunft. Ich werd zuerst mal meinen Augenarzt fragen, ob der den Akt für mich anfordern kann - der kann mir das dann auch gleich "übersetzen" was da drinnen steht.
Wenn ers nit macht, geh ich zur Patientenanwaltschaft.
Irgendwie komm ich an meinen Akt.
Danke nochmal, und liebe Grüße
Birgit