Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Applejuicejunkie am 25.09.2009, 16:22 Uhr

Schulbegleiter

Naja, die Schulbegleitung fällt unter die Eingliederungshilfe. Zuständig dafür sind die Sozialämter (bei körperlicher und geistiger Behinderung) und Jugendämter (bei seelischer Behinderung - z.B. bei ADHS, Asperger).

Das Schulamt gewährt eigentlich doch nur GU-Stunden, also einen Integrationslehrer für einige Stunden in der Woche. Dies eben dann, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Hier geht es also "nur" um die fachliche Seite, nicht aber um eine Begleitung im Schulalltag (z.B. Hilfe bei Strukturierung, Auszeiten, Unterstützung bei bestimmten Tätigkeiten, Unterstützung im Sozialverhalten etc.)

Erkundige Dich besser noch einmal - wir wuren auch zuerst ans Schulamt verwiesen, die nach einem Gutachten merkten, dass sie gar nicht zuständig sind. Oft weiß der eine nicht vom anderen.....

Unsere Schulbegleitung hatte im letzten Jahr zur Aufgabe, beim Strukturieren zu helfen (Reihenfolge von Arbeitsabläufen wie Heft rausholen, etwas wegräumen etc.), hat Auszeiten gegeben, wenn das Kind nicht mehr dem Unterricht folgen konnte oder aus einer kritischen Situation mal heraus musste. Sie hat die von der Lehrerin gestellten Aufgaben in "Häppchen" aufgeteilt, damit das Kind nicht erschlagen wird von der Menge und demotiviert wird. Es wurde ein Förderplan und Ziele mit den Lehrern und Eltern aufgestellt.

 
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