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Geschrieben von toastie am 23.07.2010, 17:24 Uhr

optiker verpflichtet versicherung anzubieten?

hi,
ich habe einen hochgradig sehbehinderten sohn.
es war mal wiede ne neue brille fällig.
er hat sehr teure gläser.

mein mann holte die brille vom optiker ab und zweo tage später fiel mein kind aufs gesicht und die teuren gläser sind futsch.

die KK bezahlt nur die hälfte der gläser.

normalerweise müssten wir eine neue brille machen und wieder über 200 euro zu zahlen.

wir können uns das nicht leisten.
kann ich ein entgegenkommen des optikers verlangen.
schliesslich hat er mir keine versicherung angeboten.

lg nicole

 
7 Antworten:

Re: optiker verpflichtet versicherung anzubieten?

Antwort von Leo engel am 23.07.2010, 19:53 Uhr

Verpflichtet dazu ist er sicher nicht. Da müsstet ihr schon tätig werden denke ich. Da kannst du nichts verlangen. Vor allem an den Gläsern verdienen die meistens nichts, eher am Gestell.

Warum zahlt die KK nur die Hälfte würde mich aber interessieren, wenn ich fragen darf.

Grüße

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@Leo engel

Antwort von toastie am 23.07.2010, 20:34 Uhr

guten abend,

jonas hat angeborenen grauen star und kam blind auf die welt.
die kranken linsen wurden entfernt.
dadurch brauch er extrem starke brillengläser.
23 dioptrin.

jonas geht schon in die schule.
wir haben entspiegeln und härten lassen.
härten hat ja nix gebracht .
das glas wo er drauf gefallen ist ist komplett zerschrammt.
weiterhin haben wir versucht das glas so dünn wie möglich zu halten.

du kannst ja mal auf nem lineal schauen .jonas gläser sind mit dier verdünnungstechnik noch 11,5 millimeter dick.

diesen ganzen zusatzschnick schnack bezahlt die KK nicht.
ich habe schon bei einer brillenversicherung angerufen...
die meineten das sie uns spätestens nach dem dritten schadensfall kündigen würden.

jonas will selbständig sein und übersieht aber auch manchmal sachen.er wird noch öfter auf die nase fallen.

ich weiss leider nicht wie die zukunft aussehen soll.
ich kann das geld gar nicht so schnell verdienen.

lg nicole

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Verein

Antwort von Flirrengel am 23.07.2010, 20:52 Uhr

Hallo,
nur eben ein kurzer Einfall: Gibt es in Eurer Umgebung vielleicht irgendwo einen Verein, der evtl. solche unvorhergesehnen Kosten tragen könnte?
Oder ist er evtl. in der Schule gefallen und die hat eine Haftpflichtversicherung?

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@Flirrengel

Antwort von toastie am 23.07.2010, 21:24 Uhr

danek für deine antwort.
jonas is auf den weg nach hause gefallen.
leider fällt mir nix ein an vereinen wo ich mich hinwenden könnte.
was sagt man denn da?
betteln kommt nicht in frage.

lg nicole

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Re: @Flirrengel

Antwort von Tinchen81 am 23.07.2010, 22:36 Uhr

Wenn dein sohn auf dem Weg nach Hause (d.H. von der Schule und auf dem direkten Weg dorthin) hingefallen ist. Ist das doch ein BG- licher Unfall. Hat er sich irgendwie verletzt (kratzer, Prellungen) etc.. Musstet ihr zum Arzt? Vielleicht zahlt ja dann was die BG bei Schulkindern ist das die Gemeindeunfallversicherung.

LG Tinchen

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@Tinchen

Antwort von toastie am 23.07.2010, 23:18 Uhr

hallo,
alles schon versucht.
jonas geht in eine blinden und sehbehindertenschule.
mir wurde nur gesagt er hätte ja auch gefahren werden können.das würde der fahrdienst machen.wir alle wollen das jonas selbständig wird und er steigt direkt vor der schule in den bus.

lg nicole

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Re: @Tinchen

Antwort von Princess01 am 24.07.2010, 9:58 Uhr

Trotzdem ist er versichert auf dem Heimweg, egal wie. Keiner kann ihm verbieten selber zu laufen.
Also normal ist das ein Wegeunfall der gemeldet werden muss und wo ihr auch Ansprüche habt! Würde da mal kräftig auf den Tisch hauen!

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