Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Nicole_Meyer am 23.05.2018, 21:29 Uhr

Mein Mann hat das B und das h

Er hat eine hohe Querschnittlähmung nach einem Unfall. Trotzdem "darf" er alleine Auto fahren, geht arbeiten (auch ohne mich ;)) und das B greift nur z.B. bei Konzerten, wo er ggf eben nicht alles alleine kann: Essen vom Buffet holen, aufs Klo gehen etc.

Es gibt da keine Probleme mit einer Haftung, er ist ja nicht verwirrt, dement oder entmündigt.

Wenn das Kind geistig und körperlich in der Lage ist, zum Bäcker zu gehen, dann darf es das tun! Ein Kind mit einer geistigen Einschränkung darf das auch, wenn ihr das geübt und überprüft habt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.