Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Redaktion

 

Geschrieben von AB am 07.05.2003, 7:02 Uhr

kinderkur

Hallo !
- stationäre Kur: die KK übernimmt die Kosten für die Unterbringung,Anwendungen usw.

- amb. Kur: die KK übernimmt nur die Kosten für die Anwendungen aber nicht die Kosten für Übernachtungen usw.

- d.h. bei einer amb. Kur werden keine Kosten für eine sog. Begleitperson übernommen bei einer stat. Kur schon

- tja bleibt nur übrig ggf. Widerspruch mit neuen ärztl. Attesten gegen die amb. Kur einzulegen

MfG

 
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