Geschrieben von AB am 07.05.2003, 7:02 Uhr |
kinderkur
Hallo !
- stationäre Kur: die KK übernimmt die Kosten für die Unterbringung,Anwendungen usw.
- amb. Kur: die KK übernimmt nur die Kosten für die Anwendungen aber nicht die Kosten für Übernachtungen usw.
- d.h. bei einer amb. Kur werden keine Kosten für eine sog. Begleitperson übernommen bei einer stat. Kur schon
- tja bleibt nur übrig ggf. Widerspruch mit neuen ärztl. Attesten gegen die amb. Kur einzulegen
MfG
- kinderkur - sabine** 04.05.03, 10:57
- Re: kinderkur - AB 07.05.03, 7:02
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