Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von sabine** am 04.05.2003, 10:57 Uhr

kinderkur

Hallo,

habe für meine beiden kinder, ( 5+1J) eine stationäre kur beantragt. heute habe ich von der KK nur eine bewilligung für eine ambulante kur erhalten.

Meine fragen:

1. da beide kinder noch klein sind, muss ich ja als begleitperson mit. Bezahlt die KK die begleitperson?

2. wie habe ich eine chance, aus der ambulanten kur eine stationäre zu machen?? sollte es nämlich nicht möglich sein, dass die KK für meine kosten auch aufkommt, können wir finanziell ein ambulamte kur nicht bezahlen.
meine kinder leiden beide unter neurodermitis.

3. Was ist überhaupt der unterschied zwischen ambulanter und stationärer Kur??
Wer hat schon ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir tips gegen??

bitte um schnelle beantwortung.

gruss sabine

 
1 Antwort:

Re: kinderkur

Antwort von AB am 07.05.2003, 7:02 Uhr

Hallo !
- stationäre Kur: die KK übernimmt die Kosten für die Unterbringung,Anwendungen usw.

- amb. Kur: die KK übernimmt nur die Kosten für die Anwendungen aber nicht die Kosten für Übernachtungen usw.

- d.h. bei einer amb. Kur werden keine Kosten für eine sog. Begleitperson übernommen bei einer stat. Kur schon

- tja bleibt nur übrig ggf. Widerspruch mit neuen ärztl. Attesten gegen die amb. Kur einzulegen

MfG

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