Geschrieben von Tini_79 am 08.12.2018, 18:23 Uhr |
Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten
Ja, grundsätzlich nur nach zumutbarer Belastung. Aber diese Grenzen wurden ja 2017 geändert, bzw die pauschale Berechnung abgeschafft, sodass man nun u.U. schneller zumindest etwas absetzen. Nur mit Fahrtkosten wird man das eher nicht schaffen bei normalem Einkommen, aber lass eine Brille dabei sein, oder Zahnarztkosten/ Spange usw.
Also ich schreibe wirklich „jeden Pups“ auf und habe dieses Jahr rückwirkend für 2015 nochmal was wiederbekommen.
Mit ambulanten OPs ging es uns auch schon so- meine Dreijährige wurde dieses Jahr operiert. Leider, leider bekam ich zwei Tage vorher so einen starken Husten, dass ich mich echt krank schreiben lassen musste...
Total blöd das System- auch wenn man nie die Kind krank Tage nehmen würde, bekommt man für eine ambulante OP des Kindes keinen Cent.
- Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten - Anna3Mama 08.12.18, 9:19
- Re: Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten - Himbeere90 08.12.18, 14:52
- Re: Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten - Tini_79 08.12.18, 15:22
- Re: Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten - Anna3Mama 08.12.18, 17:11
- Re: Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten - Tini_79 08.12.18, 18:23
- Re: Fahrtkosten zu stationären Aufenthalten - Anna3Mama 08.12.18, 17:11
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