Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Ellert am 26.03.2021, 9:40 Uhr

das gilt leider nicht bundesweit !

Ich hab es überall versucht in Brandenburg, hier gilt das nicht
da nicht gesetzlich geregelt.
Pflegebedürftige welche die Krankheiten erfüllen des §3 können zwei Kontaktpersonen bestimmen zum Impfen - mehr sagt das Gesetz nicht aus !

Personen mit Trisomie 21,
Personen nach Organtransplantation,
Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankun-gen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c 58 mmol/mol oder 7,5%),
Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

Fällt ein Kind mit Pflegestufe unter diese Krankheiten dürfen zwei Kontakte bestimmt und geimpft werden

Wenn Bayern die ambulante Pflege mit dem Pflegedienst gleichstellt finde ich ds klasse aber es ist eben gesetzlich anderswo LEIDER nicht so

 
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