Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von aby am 21.08.2009, 11:39 Uhr

Beratung durch Anwalt, wie läuft das ab?

Weiß das jemand?
Wir haben ja Probleme mit dem Antrag auf Eingliederungshilfe, jetzt würde ich mich gerne durch einen Anwalt beraten lassen.
Muß ich das bezahlen oder was kann man da machen?
Sie wollen jetzt, dass ich meinen Sohn ist den Schulkiga für geistig behinderte Kinder anmelde, aber für nächstes Jahr haben wir einen Platz für besonders förderungsbedürftige Kinder.
Ich bin mit den Nerven am Ende und weiß nicht mehr was ich machen soll.

LG

 
6 Antworten:

Hallo Aby

Antwort von susip1 am 21.08.2009, 13:25 Uhr

Hallo!


Tut mir so leid. Dein Sohn hat ja Sprachprobleme, soweit ich weiß und sonst noch was, oder 'nur' das? Kann mich nicht mehr genau erinnern....

Wie alt ist er, fängt er jetzt im Kiga an?


Wieso als 'geistig behindert' einschreiben? Im Kiga hat es meines Wissens ja nur mit Integration zu tun, d.h. soziale Integration, und hat auch nix mit Förderung u. Therapien zu tun, nur lediglich, daß eine weitere Stützkraft da ist....


Was hast Du nächste Jahr für einen Platz? In einem I-Kiga? Also ganz ehrlich, ich würd mein Kind nie für geistig behindert erklären lassen auf einem Papier, da würd ich es lieber das eine Jahr noch daheim lassen und privat irgendwo um Betreuung schauen - Spielgruppen, priv. Kiga, Tagesmutter usw.....

Aber bitte schreib noch mehr...


Und was Anwalt betrifft - bei uns gibt es das, daß 1x/Monat eine Beratungsgespräch immer gratis ist - aber wir sind in Ö und wird wohl auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein....


Lg

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Hallo Susip

Antwort von aby am 21.08.2009, 19:31 Uhr

Wir haben schon öfters geredet.
Mein Sohn ist jetzt 4, 4/12Jahre alt, ist Entwicklungsverzögert in ALLEN Bereichen, also auf dem Stand eines 2-2,5 jährigen Kindes.
Durch die Eingliederungshilfe giltet er schon als geistig und sprachbehindertes Kind, da seine Entwicklungsverzögerung länger als 6 Monate ist.
Er geht schon seit Nov. 2007 in den KiGa für 2 Stunden, wir haben einen offenen KiGa, dass heißt die Kinder dürfen überall hin, in der Gruppe wird 1-2x am Tag eine Gruppenkonferenz gemacht. Dort kann er nicht teilnehmen weil er die Gruppe stört etc. Zu dem verletzt er sich und andere Kinder, ist mit dem Umgang anderer Kinder überfordert, schlägt, tretet und beisst wenn ihm was nicht passt.
Seit Dez.08 hat er ein I-Kraft und seit dem hat er sehr große Sprünge gemacht und er benötigt sie weiterhin und verstärkt.
Ich will ihn nicht in den Schulkiga für geistige Behinderte Kinder, weil er von anderen Kindern lernt. Er hängt sich egal wo er ist an ein Kind ran und verfolgt es die ganze Zeit.
Einen I-KiGa gibt es bei uns nicht, nur einen extra Schulkiga für körperlich behinderte und besonders Förderungsbedürftige Kinder und in diesen kommt er nächstes Jahr. Dieses Jahr hatten wir keinen Platz erhalten, weil uns niemand sagte das wir so ne Einrichtung haben. Ich dachte immer, dass wäre ein KiGa und Schule für Kinder mit Behinderungen.
Und noch haben wir einfach die Chance, dass seine "Behinderung" irgendwann weg ist, also das er alles aufgeholt hat oder wir verpassen es und er wird sein Leben lang hinterher hinken.

Spielgruppe gibt es bei uns nicht und von meinen Eltern kann ich nicht verlangen dass sie den Kleinen den ganzen Tag nehmen (Vater Krebs, Mutter wird auf Grund einer Infektion evtl blind)
Tagesmutter hab ich mir noch nie Gedanken gemacht, weil meine Eltern den Kleinen ja nach dem KiGa nehmen könnten, ich will nur nicht das er 8 Stunden und mehr bei ihnen ist.
Ich werde mich auf jedenfall für nächstes Jahr für eine Ausbildung bewerben und hoffe, dass endlich alles läuft.
Aber ich kann es erst machen, wenn ich weiß dass wir auf dem Weg dort hin sind und im moment sieht es nicht danach aus!!

Ihn aus dem KiGa nehmen wäre übrigens das schlimmste was ich machen könnte!!

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Aby nochmal

Antwort von susip1 am 21.08.2009, 20:36 Uhr

Und warum kann er nicht in dem Kiga bleiben, wo er jetzt ist?

Sorry, aber verwirrt mich ein bißl... Was ist ein Schulkiga eigentlich...

Und Eingliederungshilfe, da ist man ja nicht geistig behindert - kriegen ja andere Kinder auch, die z.B. körperlich etwas haben - nicht gehen oder sonstiges...

Du sagst er ist wie ein 2jähriges Kind - was spricht er denn jetzt und motorisch, ist er da auch zurück?

Ich frage, weil mein Sohn ja auch so alt ist wie Deiner und er jetzt auch in den Kiga kommt und dort ebenfalls eine Stützkraft - vermutlich wenn genehmigt - kriegt...


Lg

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Rechtsanwalt

Antwort von sisiro am 21.08.2009, 21:07 Uhr

Liebe Aby,

entweder Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die für diesen Fall eintritt oder Du stellst einen Antrag auf Beratungshilfe.

Den Beratungshilfeantrag kannst Du VOR dem Gang zum RA beim zuständigen Amtsgericht stellen. Rufe dort vorher an und frage, welche Unterlagen sie brauchen. Üblich sind Einkommensnachweise und Nachweise über die Ausgaben. Dann entscheiden die Rechtspfleger direkt beim Gericht, ob du den Schein bekommst. Mit diesem Berechtigungsschein kannst Du Dir dann einen RA Deiner Wahl (entsprechend spezialisiert auf dem Fachgebiet Sozialrecht) aussuchen.

Verspreche Dir nicht zu viel davon. Wir hatten kürzlich einen RA wegen einer Geschichte gegen das Jugendamt. Die RAe haben nicht viel Ahnung in solchen Sachen. Dafür kommt es einfach zu selten vor, dass man für seine Kinder eine Rechtsberatung in sozialrechtlichen Fragen benötigt.

Bitte UNBEDINGT vorher abklären, wer die Kosten übernimmt. Sonst stehst Du am Ende da, hast verloren und trägst auch noch die Kosten.

Alles Liebe und viel Kraft

sisiro

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Re: susip nochmal

Antwort von aby am 21.08.2009, 22:08 Uhr

Also, bei uns im KiGa ist es einfach so, je nach Personalstand treffen 17-26 Kinder auf eine Betreuungsperson.
Meinen Sohn muß man immer im Auge behalten und das kann der KiGa einfach nicht und ich habe dafür auch Verständnis.
Lieber sagen sie mir, dass es nicht geht, als wenn immer etwas vorfällt. Sei es, er oder ein anderen Kind haben Verletzungen.
(Kanns auch ehrlich gesagt etwas schlecht erklären)
Was ein Schulkiga ist, darüber lasse ich mich in 3 Wochen selbst überraschen, ich weiß noch nicht wie alles abläuft. Der Schulkiga hat erst mal die Unterlagen, damit ein Platz gesichert ist, richtig und offiziel erfolgt die Anmeldung und Gespräche nach den Sommerferien. Auf jedenfall haben sich seine Therapeuten positiv dazu geäussert und ich denke, dass dies dann nicht falsch sein kann.

Thema Sprechen:

Er hat seine Eigene Sprache, bei der wir als Eltern so auch die I-Kraft teilweise als Dolmetscher handeln müßen, deshalb gibt es auch Probleme im KiGa. Wenn er nicht verstanden wird, reagiert er aggressiv. Es kommt immer mehr. Es sind zwar durch seine eigene Sprache immer schwer ihn zu verstehen aber er findet langsam raus und auch da braucht er unterstützung sonst fällt er immer wieder zurück. Es kommen immer mehr Mehr-Wort-Sätze und er lernt auch schnell.
Viel lernt er über seine Lieblingsserien im Fernsehen (je nach Wetter 30-60 min.), durch seine Hörspiele und durch Vorlesen.

Motorik:
Feinmotorik ist sehr, sehr gut, aber Grobmotorisch hängt er hinterher.

Dann wegen der "Behinderung".
Ich hab das Schreiben im Schlafzimmer und meine Männer schlafen schon, deshalb kann ich es nicht zittieren. Aber im Schreiben steht drin, dass er eben geistig und sprachlich behindert ist. Wir haben auch einen Ausweis mit 60%GdB, diesen hab ich beantragt, weil ich auf allen Kosten sitzen bleibe und auch nicht richtig arbeien gehen kann. Aber ich muß dazu sagen, ich habe ihn erst ein knappes halbes Jahr später beantragt, weil ich nicht damit klar kam und dann noch eine Sehbehinderung dazu kam.
Mein Sohn war ja fasst blind und das hau auch keiner gemerkt. Aber seine Augen werden jetzt wieder besser!!

Ich habe aber schon gehört, dass in Ö solchen Kindern besser geholfen wird, als hier in D.

LG

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Sisiro

Antwort von aby am 21.08.2009, 22:18 Uhr

Ich danke dir vielmals!!!!

Werde das nächste Woche gleich in Angriff nehmen!!!

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