Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von krueml am 06.02.2010, 19:41 Uhr

@hgmeier

Es geht AUSSCHLIESSLICH darum, dass die momentane Aufsichtsperson versagt hat weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Das ist unabhängig davon ob die Aufsichtsperson nun Lehrer oder sonst jemand ist. Ich glaube kaum, dass die Lehrerin dort unterrichten musste. Oder ist es für einen Lehrer zu viel verlangt bei einer Freizeitaktion seiner Aufsichtspflicht genüge zu tun? Wurde das nicht im Studium unterrichtet?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.