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Geschrieben von lalelu am 20.04.2012, 22:49 Uhr

was nun?

Hallo,
mich würde interesieren was passiert wenn die kinder vor dem übertrittszeugnis kaum proben geschrieben haben. sie hatten keine chance ihre noten auszubessern weil ihre lehrerin krank wurde.
nun besteht die gefahr das meine tochter ihren notendurchschnitt schafft.

 
17 Antworten:

Re: was nun?

Antwort von lalelu am 20.04.2012, 22:51 Uhr

nicht schafft meint ich natürlich:-)

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Re: was nun?

Antwort von liha am 21.04.2012, 8:18 Uhr

Die Note besteht ja nicht nur aus Proben, sondern zu einem Großteil aus der Leistung im Unterricht.
Sie werden doch eine Vertretungslehrerin gehabt haben und die wird doch dann auch die Noten machen, oder?
Soweit ich weiß, gibt es keine Pflichtzahl an Proben, die unbedingt geschrieben werden müssen. Da bin ich mir aber nicht sicher.

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Re: was nun?

Antwort von IngeA am 21.04.2012, 8:27 Uhr

In Bayern können Kinder deren Schnitt für die Wunschschultyp nicht reicht am Probeunterricht teilnehmen. Wenn sie den bestehen ist können sie auf die entsprechende Schule. Ansonsten kann man nach der 5. Klasse wechseln. Entweder, mit sehr gutem Notenschnitt, direkt in die 6. Klasse oder das Kind muss die 5. wiederholen.

LG Inge

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Re: was nun?

Antwort von montpelle am 21.04.2012, 12:10 Uhr

"was passiert wenn die kinder vor dem übertrittszeugnis kaum proben geschrieben haben"

Was soll dann passieren ?
Ist doch auch nicht schlimm.

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Re: was nun?

Antwort von mams am 21.04.2012, 12:55 Uhr

noten kann man ja nicht nur durch schriftliche lernkontrollen verbessern, sondern vor allem durch mitarbeit im unterricht. und das geht doch jeden tag.

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Re: was nun?

Antwort von mams am 21.04.2012, 12:57 Uhr

ich glaube, das problem der fragestellerin ist weniger die anzahl der proben, sondern die furcht, das kind könnte sich nicht mehr verbessern, um einen bestimmten notendurchschnitt zu schaffen (vermutlich, um auf das gymnasium zu dürfen). und das verbessern, wie ich unten schrieb, ist mehr eine frage des alltäglichen arbeitens im unterricht.

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@mams

Antwort von Flirrengel am 22.04.2012, 13:16 Uhr

Das ist leider nicht immer richtig, dass sich die Kinder mündlich verbessern können.
An unserer Grundschule (Bayern) gibt es dieses Jahr ausdrücklich für die 4Klässler keine einzige mündliche Note! Weil diese wegen dem Übertritt zu angreifbar sind.
Es zählen ausschließlich die schriftlichen Noten! Das mündliche fließt maximal in den Text über Sozial- und Arbeitsverhalten ein.

In Bayern sind meines Wissens je 5 Proben in HSU und Mathe und 12 Proben in Deutsch bis zum Übertritt abzuhalten (ob diese Zahl aber verpflichtend, oder ein Richtwert sind keine Ahnung)! Genau diese Anzahl wurde bei uns auch eingehalten!

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Re: was nun?

Antwort von lalelu am 22.04.2012, 21:06 Uhr

klar ist das schlimm.
falls sie eine probe versauen haben sie keine möglichkeit die note zu verbessern! das ist ja das problem....

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auch Bayern aber anders

Antwort von hormoni am 22.04.2012, 21:15 Uhr

Hier wurden in HSU 4 Proben, in Mathe 5 und in Deutsch ?? Arbeiten geschrieben. Wie viele es in Deutsch genau waren, weiß ich nicht auswendig, aber es waren circa 4 Diktate, 2 Proben in Sprachlehre, 2 Leseproben und 3-5 Aufsätze...

LG

h

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@lalelu:

Antwort von tini80 am 22.04.2012, 23:09 Uhr

Was verstehst du denn unter "kaum"?
Wie viele waren es denn jeweils in HSU/Mathe/Deutsch?

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Re: richtwert

Antwort von wickiemama am 23.04.2012, 13:33 Uhr

das ist ein Richtwert in Bayern. Allerdings müssen die Lehrer wohl wenn sie diese Anzahl Proben unterschreiten es auch begründen können warum (vor dem Schulamt nicht vor den Eltern...)
Bei uns wird am Donnerstag noch die 5te Matheprobe geschrieben....Die 5te HSU haben sie heute rausbekommen...

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Re: @mams

Antwort von mams am 23.04.2012, 15:31 Uhr

gut, ich kenn mich in bayern nicht so gut aus, möchte aber diese praxis (keine mdl. note) erheblich in frage stellen. gibt es einen erlass, der das regelt?

abgesehen davon, sind auch mündliche noten nicht angreifbar. wenn ein lehrer eine mündliche note notiert, hat die vor jedem verwaltungsgericht bestand, genauso wie ein schriftliche note.

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Re: @mams

Antwort von Flirrengel am 23.04.2012, 16:29 Uhr

Hab ich in Frage gestellt - das war die Antwort. Machen kann man gar nichts.

Ich finde es auch schrecklich, wenn ich mir vorstelle, dass das Mündliche dieses Jahr Null bringt (die Kinder wissen das auch, es wurde ihnen gesagt) und nächstes Jahr in der weiterführenden Schule vielleicht 50% zählt.......da fehlt dann die Übung.

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Re: @mams

Antwort von wickiemama am 24.04.2012, 13:31 Uhr

hmmm... soweit ich weiß fließen mündliche Noten schon mit ein...
hab irgendwo gelesen, daß die noten im Übertrittszeugnis sich zusammensetzen aus mündlichen und schriftlichen Noten die bis April erzielt wurden....

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Re: @mams und Flirrengel

Antwort von wickiemama am 24.04.2012, 14:44 Uhr

ich habs gefunden, es müssen sogar mündliche Noten gemacht werden.
Ich habs auf der Seite der staatlichen Schulberatung in Bayern gefunden. Ist eine Verordnund der Bayrischen Schulberatung:

**Grundsätzliches:
„Die Leistungserhebung als Nachweis des Leistungsstandes ist geregelt in Art. 52 des Bayerischen Gesetzes für das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Danach erbringen Schüler zum Nachweis des Leistungsstandes in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Grundsätzlich erfolgt die Leistungsbewertung in der Grundschule in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft. Dies eröffnet den notwendigen Handlungsspielraum, um der oft sehr spezifischen Situation in einer Grundschulklasse bzw. den unterschieden zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen der Grundschule gerecht werden zu können. Von Seiten des Staatsministeriums gibt es keine Richtlinien zu Bewertungsmaßstäben für Probearbeiten oder zur Gewichtung mündlicher und schriftlicher Leistungen. Das Heranziehen ausschließlich schriftlicher Leistungen in Form von Probearbeiten zur Berechnung der Jahresfortgangsnote widerspricht jedoch dem oben zitierten Art. 52 BayEUG“ (KMS vom 25. Mai 2009 StNr. 150 III-5S4200-6.32442)**

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Re: @mams und Flirrengel

Antwort von Flirrengel am 24.04.2012, 15:13 Uhr

Vielen Dank!
Da scheint sich unsere Schule ein schönes eigenes Süppchen gekocht zu haben!

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Re: @mams und Flirrengel

Antwort von wickiemama am 24.04.2012, 15:20 Uhr

ja... sieht so aus...
wußt ich jetzt aber nur, weil bei meinem SOhn in der Klasse diese Woche alle kinder die auf der Kippe zwischen zwei Schulformen stehen noch Referate halten dürfen...

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