Geschrieben von Moe76 am 14.06.2009, 17:41 Uhr |
Versetzung
Ich trff vorhin eine Mutter dessen Sohn, auch in der Klasse meiner Tochter ist. Sie erzählte, das sie diese tage wohl mal mit der Klassenlehrerin sprechenmüßte, ob ihr Sohn nun das 1. Schuljahr wiederholt oder nicht. Ich hab mich arg gewundert, denn in 2 1/2 Woshen sind hier Sommerferien und ich dachte sowas erfährt, man im voraus?
Ist das üblich so kurz vor knapp?
Re: Versetzung
Antwort von +emfut+ am 14.06.2009, 17:47 Uhr
Ich nehme an, daß es nicht ums "Sitzenbleiben" geht (kann man das in der 1. Klasse überhaupt? Es gibt ja keine Noten!) sondern um eine gemeinsam getragene freiwillige Wiederholung. Die ist natürlich jederzeit möglich.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Versetzung
Antwort von Moe76 am 14.06.2009, 17:57 Uhr
Hier in NRW bleibt man nicht sitzen, man "verbleibt" ein weiteres Schuljahr in Klasse "X". Also das gleich in grün, find ich.
Re: Versetzung
Antwort von Henni am 14.06.2009, 18:02 Uhr
Hallo
man KANN in der ersten klasse nciht sitzenbleiben, sondern man kann sie nur freiwillig wiederholen und sie wird dann auf die schulzeit nciht angerechnet..beim sitzenbleiben wird es angerechnet. Das kann durchaus für die weitere schulische Laufbahn wichtig sein. In diesem Falle scheint das kidn ja große schwieirgkeiten zu haben und ein Widerholen sinnvoll. Ob dann ende der ersten klasse oder erst nach einem halbjahr 2. klasse wird dann sinnvoll entschieden.
LG HEnni
Re: Versetzung
Antwort von sisyphos am 14.06.2009, 19:13 Uhr
ja das hab ich auch so kurz vorher erfahren, er ist allerdings nicht sitzengeblieben, sondern zurückgestuft worden.
warum erst so spät? weil wir lange zeit dachten er schafft es doch noch....
lg
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