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Geschrieben von Henni am 05.10.2011, 20:33 Uhr

Sorry Kollegen, ihr irrt...!!!

ZUmindest in Ba wü können wir durchaus SChüler, die ihre Pflichtjahre rum haben einfach ausschulen. An der Hauptschule sind das 5 Jahre. wer also schon ein Jahr widerholt hat kann nach klasse 8 rausgeschmissen werden!!!Das tun wir natürlich nur, wenn der Schüler ebntweder bodenlos schlecht ist, so dass er EH den Abschluss nciht packt und widerholen auch cniths nütz ODER wenn sie massiv stören weil sie eh keien Lust haben. dann KÖNNEN wir sie behalten, MÜSSEN aber nciht. Die SChulpflicht erfüllen sie dann im Bvj oder anderen Berufvorbereitenden Maßnahmen

Zur Posterin: die Lehrerin hat in der regel AHNUNG und kann einen gut beraten. wenn sie vom wiederholen abrät dann würde cih es lassen! in der GS hat man idR 6 Jahre Zeit...mehr dann aber nciht...

 
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