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Geschrieben von Tinai am 16.09.2008, 17:40 Uhr

solche Untersuchungen sind nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zulässig

Ohne diese Zustimmung darf der Zahnarzt nicht untersuchen - informieren und Infozettelchen weiter geben, darf er schon.

 
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