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von dhana  am 11.05.2013, 23:41 Uhr

quatsch

Hallo,

also wir musste unser Kind in der Schule glatt mit der Geburtsurkunde anmelden - und damit sind der Schule alle Vornamen bekannt und werden selbstverständlich auch mit kompletten Vornamen aufgeführt - vielleihct nicht in jeder inoffizielen Klassenliste oder Sitzordnung - aber selbstverständlich in allen Zeugnissen.
Und eigentlich müssen diese Namen auch alle in rechtlich relevaten Bereichen auftauchen. Rein theoretisch kannst du jedes Zeugniss nochmal schreiben lassen, wenn nicht der volle Vor- und Zuname darauf ist.
Rufname in dem Sinn gibt es nicht mehr.

Gruß Dhana

 
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