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von Jule9B  am 12.05.2013, 14:36 Uhr

ich habe mich ab der 9. klasse (neue schule) auch beim anderen Namen rufen lassen

Ich würde immer alle Namen aufs Zeugnis und offizielle Dokumente schreiben lassen, welchen man als Rufnamen hat, ist doch egal. Der Schulwechsel ist ja die Gelegenheit, den Rufnamen jetzt direkt anders anzugeben. Und dann durchzuziehen. Aber nicht mal hü und mal hott, das macht keiner mit bzw. die Mitschüler würden das ahrscheinlich nicht machen.

Meine Tochter hat auch zwei Vornamen ohne Bndestrich und wir haben den zweiten als Rufnamen etabliert. Ohne Unterstreichung oder so. In allen Dokumenten erscheinen beide Namen. Wird sie beim Arzt (weil die das da nicht wissen) mit ihrem ersten Vornamen aufgerufen, reagiert sie nicht, weil es ihr zu ungewohnt ist.

Sollte sie sich umentscheiden, ist das möglich und hat keine rechtlichen Folgen. Weil der jetzige Rufname ja nicht in irgendeiner Form als solcher festgelegt ist.

Blöd ist aber, dass man dann Post und solche Dinge, wo vielleicht doch nur der jetzige Rufname verwendet wird, (Zeitschriften Abo oder so) dass man das da dann ändern lassen müsste. Aber bei einem Kind sind das ja nicht viele Dinge.

Jule

 
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