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Geschrieben von Julie am 11.05.2013, 23:06 Uhr

in deutschland

Gibt es schon seit vielen Jahren keinen rechtlich festgelegten Rufnamen mehr.
Im geburtseintrag steht nur "das Kind hat die Vornamen anna Marie erhalten und führt den Familiennamen müller". Es wird kein Vorname unterstrichen oder sonst wie hervorgehoben...-
Mit welchem der Vornamen sich das Kind ansprechen (“rufen") lässt, ist eine rein persönliche Entscheidung....

 
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