Geschrieben von like am 07.10.2011, 15:09 Uhr |
nun ja
Spielzeug gehört zwar nicht in die Schule, aber rechtlich festgeschrieben ist das nirgends. Somit handelt es sich um eine Sachbeschädigung nach § 823 BGB, die grundsätzlich zu ersetzen ist. Bis 7 Jahre ist ein Kind nicht ersatzpflichtig (§ 828), danach, wenn es "die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."
Wer von den zwei Jungs mehr Schuld hat? Keine Ahnung - kommt drauf an, ob ihm Fahrlässigkeit bei der "Neckerei" angelastet werden kann.
Ich würde mal mit meiner Haftpflichtversicherung telefonieren, den Fall schildern und um Rat bitten.
- Brauch auch mal eure Meinung bitte - Christina mit Flo 07.10.11, 14:21
- Re: Brauch auch mal eure Meinung bitte - Nadja81 07.10.11, 14:26
- Re: Brauch auch mal eure Meinung bitte - Reni+Lena 07.10.11, 14:27
- Haftpflichtversicherung??? - Tathogo 07.10.11, 14:35
- nun ja - like 07.10.11, 15:09
- Re: Brauch auch mal eure Meinung bitte - yl2 07.10.11, 15:15
- Wegen 10 Euro so ein Aufstand? Drittelt die Kosten - SiJoJoFrAl 07.10.11, 15:15
- Re: Wegen 10 Euro so ein Aufstand? Drittelt die Kosten - yl2 07.10.11, 15:17
- ach, um 10 € handelt es sich - like 07.10.11, 15:45
- Re: ach, um 10 € handelt es sich - Celine2 07.10.11, 19:32
- ach, um 10 € handelt es sich - like 07.10.11, 15:45
- Re: Wegen 10 Euro so ein Aufstand? Drittelt die Kosten - yl2 07.10.11, 15:17
- rechtlich betrachtet ist das so - Annas Truppe 08.10.11, 3:01
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