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Geschrieben von like am 07.10.2011, 15:09 Uhr

nun ja

Spielzeug gehört zwar nicht in die Schule, aber rechtlich festgeschrieben ist das nirgends. Somit handelt es sich um eine Sachbeschädigung nach § 823 BGB, die grundsätzlich zu ersetzen ist. Bis 7 Jahre ist ein Kind nicht ersatzpflichtig (§ 828), danach, wenn es "die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."
Wer von den zwei Jungs mehr Schuld hat? Keine Ahnung - kommt drauf an, ob ihm Fahrlässigkeit bei der "Neckerei" angelastet werden kann.
Ich würde mal mit meiner Haftpflichtversicherung telefonieren, den Fall schildern und um Rat bitten.

 
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