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Geschrieben von prinzessin26 am 06.10.2012, 7:55 Uhr

Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Ich habe um ehrlich zu sein aufgehört eure antworten zu lesen. Zu sehr verletzt es mich zu lesen was einige denken oder wie ich hin gestellt werde. Wahrscheinlich bin ich in einigen augen blöd oder was. Vielleicht sollte das mal euren kindern passieren, dann könnt ihr euch vielleicht in meine Lage als MUTTER hineinversetzen bzw die sache ein wenig besser verstehen.

Die Unfallmeldung war das erste was ich gemacht habe- bin doch nicht blöde-das weiß ich selber. Fakt ist, das auch nicht NUR 1 Lehrer auf dem Hof waren sondern mehrere. Weiter ist Fakt das dieser Junge was ärgern und blödsinn machen angeht bekannt ist-denn es wurde sich erst vor einer woche darüber beschwert das er mit steinen wirft u da wurde schon nix gesagt. Durch ein Gespräch mit dem schulamt weiß ich auch das lehrer keine kinder mit dem verletzten kind ins sekretariat dürfen. Ein Lehrer hätte erste hilfe leisten müssen, wenn diese angebracht wäre-denn andere lehrer hätten weiterhin auf dem schulhof bleiben können, die ja auch da waren.

Mein Kind verliert wahrscheinlich ihr augenlicht und ich werde hier als übertriebene Übermutter hingestellt. Die aufsichtspflicht hat in meinen augen versagt. Wenn die sich wenigstens nach den geschehen um mein kind gekümmert hätten aber selbst dies taten sie nicht.

Die schulleitung hat sich bis heute nicht mit mir in verbindung gesetzt u ein gespräch gesucht- das geschehen wird einfach unter den tisch gekehrt. Und das lass ich mir nicht gefallen. Nächste woche trifft es vielleicht ein anderes kind. Zumindest eine belehrung hätte nochmals erfolgen können- dies passierte aber auch nicht.
Und das soll ich mir gefallen lassen??? Denkt über mich was ihr wollt. Wenn es um mein kind u um gerechtigkeit geht dann werd ich zur Löwin. Und ich werde mir noch so viele anwälte besorgen wenn es sein muss um mein recht zu bekommen, das die aufsicht versagt hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 
59 Antworten:

Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von Miolilo am 06.10.2012, 8:09 Uhr

Schade dass du nicht liest wie viel mit dir fühlen, sich sorgen und dir gute Ratschläge geben möchten.

Nur warum sind es plötzlich mehrere Lehrer, die auf dem Hof waren?

" Es war zu dem zeitpunkt ein lehrer auf dem hof aber nicht in der nähe."

" auch nicht NUR 1 Lehrer auf dem Hof waren sondern mehrere"

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von prinzessin26 am 06.10.2012, 8:16 Uhr

Es hatten mehrere Aufsicht- so stand es zumindest auf dem Plan, was mir ein Insider steckte. Gesehen wurde aber zum geschehen nur 1 lehrer. Wahrscheinlich standen die anderen in ner ecke u haben gequatsacht oder waren gar nicht erst draußen- was mir auch berichtet wurde was schon vor kam.

Natürlich habe ich die Mitfühlenden Worte wahrgenommen. Aber ganz ehrlich, was hier einige posten geht unter den normalen verstand einer mutter.

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von desire am 06.10.2012, 8:25 Uhr

ich versteh dich.

diese "egal Haltung" ist leider typisch deutsch..auch wenn ich jetzt dafür wieder angegangen werde.

Leute in ganz Deutschland inklusive Lehrer beschweren sich dass immer mehr Kinder da sind mit denen sie nicht zurechtkommen. Und wenn der junge ständig auffällt und sich nicht einordnen kann, was aufgrund seiner Diagnose auch schwierig ist...warum denkt man als Eltern da nicht drüber nach das kind in eine spezielle Einrichtung zu geben wo es besser gefördert wird und es unter besserer Aufsicht steht???
jetzt werden wieder alle schreien.....aber dahinter steht ja nichts Böses!! sondern einfach die besseren Fördermöglichkeiten und die bessere Ausrichtung auf die Diagnose ADS.
Wenn man solche kinder in normalen Schulen nicht genügend beaufsichten kann dann muss man andere Wege finden.....auch den anderen kindern zuliebe!

Wenn mal ein unfall passiert.....das ist dann ein unfall....allerdings ist das kein unfall und kein Versehen mehr für mich wenn jemand schon ständig schmeisst und keiner sieht sich imstande das kind in seine Grenzen zu weisen!! Das kann nicht sein...zum Schutz anderer.

Wenn man das als Eltern nicht einsieht oder einsehen will dann finde ich das grenzwertig. Normale Schulen sind nunmal nicht auf förderbedüftige Kinder ausgerichtet....es ist nunmal so.

Und ich persönlich würde so oft zur Schulleitung rennen bis was passiert. Entweder ein Gespräch mit den Eltern des Kindes fordern oder eben eine Lehrerkonferenz.
Manchmal denk ich mir echt dass zuviele einfach nur wegsehen und maul halten.

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von Pamo am 06.10.2012, 8:29 Uhr

Sprich bitte mit einem Anwalt und kommuniziere mit der Schule in dieser Hinsicht nur noch schriftlich. Lass dich nicht verbal abspeisen.

Ja, ein kleines "Es tut uns leid" hätte ja schon geholfen, aber man scheint oftmals davon auszugehen dass man dankbar sein muss die Schule überhaupt besuchen zu können.

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eigener Erfahrungsbericht .. und vor allem ... ALLES GUTE FÜR DEINE TOCHTER !

Antwort von HeikeB1969 am 06.10.2012, 8:40 Uhr

Hallo,

zuerst, es tut mir sehr leid, dass Deine Tochter so schwerwiegende Folgen zu tragen hat. Ich hoffe, es wird nicht so schlimm, wie Du es momentan geschildert hast.

Wir hatten in der 1. Klasse auch einen Schulunfall - keinesfalls zu vergleichen mit Eurem (absichtlichem) Steinewerfen. Mein Sohn wurde von einem der großen Kinder (seinen Erzählungen nach) absichtlich umgeworfen, so dass er ein Stück eines Zahnes verlor. Er ging zu seiner Klassenlehrerin, die zufällig in dieser Pause Aufsicht hatte. Sie kümmerte sich um ihn, klar - aber sie sah nicht, dass es ein "neuer" Zahn war. Gut, er ist zahnmässig Jahre vor jeder Statistik, das kann sie nicht wissen. Als ich ihn mittags nach der Schule holte, sind wir sofort zum Zahnart, Schadensbegrenzung machen. Am nächsten Morgen ging ich ins Klassenzimmer, sie war völlig entsetzt, hat sich sehr,s ehr freundlich entschuldigt und auch dafür entschuldigt, dass sie nciht sah, dass es sich um einen bleibenden Zahn handelte - sonst hätten sie ihn sofort zum Zahnarzt gebracht.
Wir bekamen einen Unfallbericht und etwaige Folgeschäden (inzwischen ist der Schneidezahn Stück für Stück abgebröckelt, da er aus dem Unfall einen Längsriss hatte) werden übernommen, lt. Zahnarzt wird er nach Spangenende eine Krone bekommen müssen.
Von seiten der SChule bekam das andere Kind die Möglichkeit Stellung zu nehmen, es geschah wohl im üblichen Pausengerenne. Es musste sich entschuldigen, die Schulordnung abschreiben. Angezeigt habe ich niemanden, eben, weil es keine Absicht war und niemand Erwachsenes es gesehn hat. Unser SChulhof hat einige große bepflanzte Ecken, die sind für einen Lehrer allein nicht alle einsehbar. DAs Kind rannte im Bereich, wo es erlaubt war. Klar, mir tut mein Kind leid. Man sieht es immer sofort, wenn er den Mund öffnet - aber eine Anzeige wäre mir in unserem Fall übertrieben gewesen.

Ich weiß, das hilft Dir nicht weiter - aber ich wollte schildern, dass eine SChule auch anders, mitfühlender, reagieren kann. Ich hab mich nicht allein gelassen gefühlt ! Die Lehrerin hat bei den nächsten Elterngesprächen immer nachgefragt,ob sich mit dem Zahn noch etwas ergeben hat.

Ich wünsch Euch alles, alles Gute !

LG
Heike

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von Miolilo am 06.10.2012, 9:03 Uhr

"Es hatten mehrere Aufsicht- so stand es zumindest auf dem Plan, "

Dann handelt es sich bei euch um einen großen und/oder uneinsehbaren Pausenhof.

"Wahrscheinlich standen die anderen in ner ecke u haben gequatsacht oder waren gar nicht erst draußen- was mir auch berichtet wurde was schon vor kam."

Aber das sind doch nur unhaltbare Vermutungen, die in dieser Form dir nichts bringen.

"was mir auch berichtet wurde was schon vor kam."
Oder hast du konkret für diese Pause und für diesen Tag eine haltbare Aussage darüber?

Es ist bei großen/unüberschaubaren Schulhofen so, dass mehrere Lehrer bestimmte Bereich haben, in denen sie Aufsicht führen.

Aber der Teil, in dem deine Tochter war, WAR beaufsichtigt, also besteht keine Aufsichtspflichtsverletung.

Stecke deine Energie und deine Kraft in deine Tochter.

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prinzessin26

Antwort von Hilfe am 06.10.2012, 9:03 Uhr

Hallo prinzessin26,
habe mir gerade die anderen Berichte durchgelesen. Das habe ich gemeint als ich vor kurzem geschrieben habe es wird in diesem Forum nur herumgehackt.
Es tut mir sehr leid für deine Tochter ich hoffe das es nicht so schlimm wird. Du machst das schon richtig kämpfe für dein Kind solche Lehrer gehören zur Rechenschaft gezogen. Es gibt leider zu viele Lehrer die wegschauen. Ich möchte die anderen sehen wenn es ihren Kindern passieren würde ob sie dann genau so reden würden wie hier im Forum. Solche Postings würde ich überlesen ich weiß das es einem schwer fehlt. Bitte melde dich bei mir du kannst mir gerne eine Nachricht ins Postfach legen. Es interessiert mich wie es bei euch weitergeht. Wünsche deiner Tochter das allerbeste und hoffentlich bleiben bei ihr keine schwerwiegenden Folgen. Lasst euch von mir drücken .
Schöne Grüße Hilfe

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An alle anderen die wieder nur herumhacken

Antwort von Hilfe am 06.10.2012, 9:08 Uhr

Die meisten von euch regen sich über Montpelle auf ihr seid leider auch nicht besser. Das musste ich loswerden .

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??

Antwort von Miolilo am 06.10.2012, 9:15 Uhr

Wer hackt?

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von mams am 06.10.2012, 9:31 Uhr

ich kann deinen ärger total verstehen. tatsache ist aber: wenn mindestens eine aufsicht auf dem pausenhof war, dann hat die schule alles richtig gemacht. diesen "kampf" wirst du so oder so verlieren, die energie könntest du dir sparen und in sinnvollere dinge investieren.

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von Steffi528 am 06.10.2012, 9:35 Uhr

Hallo!

Ich habe jetzt nicht alles da unten durchgelesen, das ist mir auch zu viel.

Was sagt die Gemeindeunfallversicherung (GUV)? Hat es dort hingehend schon eine Anzeige gegeben auch mit den Verletzungen?

Aufsichtspflichtverletzungen hin oder her, von außen kann das eh keiner beurteilen, also würde ich einen Anwalt aufsuchen und mit ihm abklären, ob ich eine Anzeige gegen die Schule stellen würde, damit von AUSSEN geklärt wird, wie die Situation wirklich war.
Vielleicht haben das ja auch schon einige so beschrieben unten, aber ich lese das mir nicht alles durch, was ich gelesen habe, reicht schon.)

Die Sache nimmt Dich verständlicher Weise sehr mit und wenn man emotionall so sehr drin steckt, kann ein Anwalt die gedanken wieder klar machen und auch dafür sorgen, das z.B. die GUV auch ihren Zahlungsverpflichtungen nach kommt (Schmerzensgeld, Rente, wenn es tatsächlich mit dem Auge schlimm ausgeht)


Ansonsten hoffe ich, das es für Deine Tochter noch einmal "gut" ausgeht.
Ich wäre auch total besorgt, wenn meinem Kind so etwas passiert.

Grüße

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Re: prinzessin26

Antwort von Ebba am 06.10.2012, 9:38 Uhr

Vielleicht bin ich ja zu blöd zum Lesen. Aber, ich finde keine Postings in denen sie als Übermutter verunglimpft, auf ihr herumgehackt wird oder das Geschehen verniedlicht wird.
Was ich lese sind zum einen Postings, die versuchen die Rechtslage zu klären, was im Simne der OP sein sollte. Keine hier kann dem Ausgangsposting entnehmen, dass sie bereits einen Unfallbericht für die Unfallversicherung erstellt hat und wenn dann zB auf diese Möglichkeit hingewiesen wird unterstellt auch keiner die Mutter des verletzten Kindes wäre blöd, wie diese nun vermutet.
Ich hoffe, dass sie nun endlich einen Anwalt aufsuchen und mit diesem die notwendigen Schritte klären wird, insbes. ob Aufsichtspflichtsverletzungen vorliegen.

Zum anderen lese ich Postings, die sich damit befassen, wie man dem Jungen beikommen könnte. Um eine irgendwie geartete Bestrafung des Kindes geht es der OP aber weder im gestrigen noch heutigen Posting.

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von ansaluli am 06.10.2012, 9:43 Uhr

Hallo,

ein Kampf mit der Schule wegen verletzter Aufsichtsplicht halte ich für sinnlos.

ABER:

laut § 828 BGB haftet das Kind selbst, wenn es über 7 Jahre alt ist und die entsprechende Einsichtsfähigkeit besitzt, lies mal hier:

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/eltern-haften-fuer-ihre-kinder.htm

Ich würde in jedem Fall den Rechtsweg beschreiten. Da das Kind deiner Schilderung nach ADHS hat, wird die Gegenseite darauf aus sein, die Eisichtsfähigkeit des Kindes zu leugnen.

Ich rate dir, einen Anwalt einzuschalten, sollte dein Kind tatsächlich Folgeschäden davontragen oder gar das Augenlicht verlieren, zieht das evtl. immense Kosten nach sich, auf denen ihr sitzen bleibt, wenn ihr nichts unternehmt. Ich würde auch nicht abwarten, bis Folgeschäden auftreten, sondern das jetzt klären.

LG
Anja

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Ja, diese Täterschutzkultur hier ist wirklich abartig

Antwort von Sailor am 06.10.2012, 9:43 Uhr

Wenn dein Kind wirklich sein Augenlicht verliert, solltest du wenigstens VERSUCHEN, mit einem guten Anwalt auf Schmerzensgeld zu klagen. Wie gesagt, m.E. ist das Täterkind in diesem Falle deliktfähig, weil mit 8 Jahren durchaus einsichtsfähig, so dass ein Schadensersatz-/Schmerzensgeldanspruch durchgehen könnte.

Alles Gute deiner Tochter. Vielleicht kann das Auge ja doch noch gerettet werden.

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von Alexa1978 am 06.10.2012, 10:02 Uhr

Ich kann dich verstehen, und ich hätte wahrscheinlich genauso reagiert bzw. gehandelt.

Bei uns in Ö wäre es aber ohnehin so, dass bei einer schweren Körperverletzung bereits das Spital bzw. der behandelnde Arzt Anzeige erstattet - wir haben das bereits hinter uns.

Es kann sich zwar auch dann alles im Sande verlaufen, aber bei einer Anzeige müssen sich zumindest Leute mit dem Thema auseinandersetzen, die sich mit der Rechtslage auskennen.

Wenn ich mein Kind in die Schule schicke, so hoffe ich doch, dass es wieder gesund nach Hause kommt. Unfälle können passieren, aber viele Unfälle ließen sich auch durch entsprechende Vorkehrungen vermeiden !!

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Re: Ja, diese Täterschutzkultur hier ist wirklich abartig

Antwort von Ebba am 06.10.2012, 10:09 Uhr

Ich finde derartige Unterstellungen abartig. Und ich finde es falsch ein 8-jähriges Kind zu einem Gewaltverbrecher hochzustilisieren. Das hilft überhaupt nicht dabei zukünftige Ausfälle von Seiten dieses Kindes zu verhindern
Natürlich muss mit dem Kind und den Eltern gesprochen, ggf. Erziehungsberatung wahrgenommen werden u.ä. Und natürlich wäre es wünschenswert, wenn in den Klassen das Thema "Verletzungsgefahren" noch einmal thematisiert und ausdrücklich darauf hingewiesen würde, dass u.a. das Steinewerfen nicht erlaubt ist.
Schön wäre es auch, wenn der Junge sich entschuldigen würde u.
evtl. auch die Schule, wenn dort etwas unglücklich gelaufen ist. Aber, Reue kann man nicht einfordern u. Lippenbekenntnisse helfen doch irgendwie auch nichts.

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Täterschutz vs Opferschutz

Antwort von Sailor am 06.10.2012, 10:30 Uhr

"Ich finde derartige Unterstellungen abartig. Und ich finde es falsch ein 8-jähriges Kind zu einem Gewaltverbrecher hochzustilisieren. "

Darum geht es doch gar nicht. Es geht hier darum, dass das Opfer eine angemessene Entschädigung erhält, soweit wie das eben bei Verlust des Augenlichts überhaupt möglich ist. Das ist ja mit Geld eigentlich gar nicht zu bezahlen, dennoch sollte es für das Opfer wenigstens Geld regnen, um wenigstens irgendeine Art von Schmerzensentschädigung zu erhalten und auch um nicht auf den wahrscheinlich immensen Folgekosten sitzenzubleiben.
Es geht also so gesehen um eine Art Schadenstransfer vom Schadensopfer hin zum Schadensverursacher. Sag mir einen vernünftigen Grund, warum das Opfer den Schaden haben soll und nicht der Verursacher?


"Das hilft überhaupt nicht dabei zukünftige Ausfälle von Seiten dieses Kindes zu verhindern "

Doch, und ob das hilft, wenn es den Eltern an den Geldbeutel geht! Es ist doch immer so, dass es die Leute erst dann kümmert, wenn es ihnen persönlich im Geldbeutel wehtut. Die werden dann schon dafür sorgen, dass so etwas nie wieder vorkommt.

Im Übrigen wird hier so getan, als ob ADS = Aggressivität und Gewalttätigkeit bedeutet, dabei hat der Faktor ADS gar nichts mit den aggressiven Ausfällen des Jungen zu tun. Der agressive Faktor ist alleine Ergebnis einer misslungenen oder nicht vorhandenen Erziehung. Ursprünglich schuld an der ganzen Misere sind also die Eltern der gewalttätigen Brut. So viel zur Frage der Schuld. Diese hat aber nichts mit der Deliktfähigkeit zu tun, aus der das Opfer Schadensersatzansprüche ableiten kann. Das muss man differenzieren.

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Schade.

Antwort von lotte03 am 06.10.2012, 10:37 Uhr

..das du mein Posting unten nicht gelesen hast, ich kopiere es dir hier nochmal rein. Nachwie vor bin ich der Ansicht, dass du deine Anstrengung auf ie Künftige Gesundheit deiner Tochter lenken solltest, kann aber verstehen, wenn du sauer bist.

Zuerst einmal gute Besserung an deine Tochter, ich kann sehr gut verstehen wie dir zumute ist, wir hatten mit dem berühmt berüchtigten Schneeball inclusive Steinchen auch schon mal ein verletztes Auge was sehr aufwändig operiert und anschließend behandelt werden musste. Du hast recht- die Wahrscheinlichkeit für folgeerkrankunen ist relativ groß, man muss das immer mal wieder beobachten. Ich bin heute noch SEHR sauer darüber, dass mich die Eltern des"Täters" nicht mal angerufen haben. Evtl. Schadensersatzansprüche wirst du sicherlich nicht realisieren können : die Aufsichtspflicht war grds. Gewährleistet, das Kind nur bedingt deliktfähig und bei Kindern muss man hält auch mit (fast) allen rechnen. Insofern gebe ich Reni (?) absolut Recht: Was willst du erreichen? Du kannst an den Unfall NICHTS ÄNDERN - ber evtl folgeschäden für deine Tochter verringern. Hierfür unabdingbar ist es, dies als SCHULUNFALL zu melden. Bitte mach das unbedingt- in der Regel fragen ja die behandelnden Ärzte, ob es sch um einen Unfall änderte und ein entsprechender Bogen wird von deiner Versicherung versandt. Diese sollte dann Alles mit der Unfallversicherung der Schule ( kommunaler schadensausglech?) regeln. Ansonsten Titel mit der Schule in Verbindung setzen, dass der Unfall dort gemeldet wird. Das St ungleich wichtiger, als über den jungen zu schimpfen- glaube mir!!!!

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Re: Täterschutz vs Opferschutz

Antwort von Ebba am 06.10.2012, 10:48 Uhr

"Darum geht es doch gar nicht. Es geht hier darum, dass das Opfer eine angemessene Entschädigung erhält, soweit wie das eben bei Verlust des Augenlichts überhaupt möglich ist. Das ist ja mit Geld eigentlich gar nicht zu bezahlen, dennoch sollte es für das Opfer wenigstens Geld regnen, um wenigstens irgendeine Art von Schmerzensentschädigung zu erhalten und auch um nicht auf den wahrscheinlich immensen Folgekosten sitzenzubleiben."

Doch Sailor, darum ging es einigen, nämlich denen, die sich in ihren Postings im wesentlichen damit beschäftigt haben gegen den 8jahrigen Strafanzeige zu erstatten.
Es sollte aber, und da sind wir einer Meinung, darum gehen den Schaden der Tochter der OP optimal finanziell auszugleichen. Um das zu erreichen braucht es aber einen kühlen Kopf u. der Hilfe eines Rechtsanwaltes.

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von Suki am 06.10.2012, 11:08 Uhr

nimm dir auf jeden fall einen anwalt. wenn deine tochter einen bleibenden schaden behält, betrifft das ihre zukunft ungemein. dann ist sie in vielen bereichen eingeschränkt. versuch das beste für sie herauszuholen.
ein anwalt wird dir genaustens sagen können, was es für möglichkeiten gibt, vorallem kriegst du dort keine vorwürfe und beleidigungen um die ohren geklatscht, weil du für deine tochter eintrittst.

alles gute für dein kind. hoffentlich bleibt ihr das augenlicht erhalten.
für dich starke nerven. halte durch.

lg

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Re: Täterschutz vs Opferschutz

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.10.2012, 11:42 Uhr

Zitat:
"Es geht hier darum, dass das Opfer eine angemessene Entschädigung erhält, soweit wie das eben bei Verlust des Augenlichts überhaupt möglich ist. "

Das Problem ist nur, daß genau Deine "Klag das Kind an!!"-Rufe DIESEM Ziel nicht zuträglich sind.

Es ist im Interesse des Geschädigten, daß die Versicherung der Schule zuständig ist, und keine andere. Diese Versicherung zahlt notfalls sogar eine Rente, wenn der Schaden tatsächlich so erheblich ist, daß er das Leben und die Berufstätigkeit des geschädigten Kindes dauerhaft beeinflußt.

Und, wie Ebba oben völlig richtig einwirft: Der AP geht es doch gar nicht darum, den Jungen ranzukriegen. Das sind die Phantasien von Dir und einigen anderen hier. Ihr geht es um die fehlende Reaktion der Schule - und das finde ich tatsächlich auch nicht in Ordnung. Das ist aber kein rechtliches Problem, sondern ein menschliches.

Da ist es unerheblich, miolilo, ob da 10 oder 20 Lehrer auf dem Schulhof waren. Es ist auch unerheblich, ob die während des Unfalls Kaffee getrunken oder andere Kinder gerettet haben. Es ist durchaus angemessen zu erwarten, daß die Schule sich nach dem verletzten Kind erkundigt und erklärt, auf welche Art und Weise sie dem Vorfall begegnet.

Rechtlich - vor allem bezüglich der potentiellen Folgen für das verletzte Kind - ist IMHO mit der Meldung an die Unfallversicherung der Schule alles Menschenmögliche getan.

Eine strafrechtliche Aufarbeitung der Geschichte wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen - da könnt Ihr noch so rumbrüllen und mit rechtlichem Halbwissen um Euch werfen. Sie würde dem geschädigten Kind auch nichts bringen (s.o.).

Auf zwischenmenschlicher und vielleicht auch pädagogischer Ebene ist von der Schule aus scheinbar noch einiges offen. Aber das ist rechtlich letztendlich nicht einzufordern. Schon gar nicht, indem man den pösen Missetäter, der sich scheinbar durch einen bloßen Steinwurf schon auf dem Weg zum Totschläger und Schwerverbrecher befindet, in Grund und Boden klagt. Da würden Energien sinnlos verschwendet, die IMHO woanders sinnvoller eingesetzt werden könnten.

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Ich glaube ein Schulkind sollte wissen, dass man NICHT mit Steinen auf andere wirft...

Antwort von sojamama am 06.10.2012, 11:43 Uhr

Es ist unglaublich und einfach furchtbar, was da passiert ist.
Das Mädel könnte u.U. blind bleiben, nur weil so ein dämlicher Bub, anders kann ich es nicht sagen, sich nicht zu verhalten weiß.
Es ist Sache der Eltern, einem Kind zu erklären, dass Steine werfen (vor allem noch Richtung Kopfbereich) absolut tabu ist.

Ich kann die Reaktionen hier nicht nachvollziehen, meinen manche, die Mutter denkt sich das aus? Warum wird hier das werfende Kind in Schutz genommen? Warum wird auf ihr herumgehackt, was hätte sein können, sie hätte tun sollen, ob es vielleicht ganz anders war?!?!

Ne, also wirklich. Bei so einer hefitgen Geschichte wäre auch mein erster Gedanke, ich zeige das Kind an wegen schwerer Körperverletzung. Das ist schwer in meinen Augen.

Liebe Prinzessin, ich wünsche Dir und vor allem Deiner Tochter, dass alles gut ausgeht. Ich hoffe inständig, sie wird nicht erblinden, sondern kann wie alle Kinder weiterhin mit beiden Augen gut sehen.
Bitte tu alles was Dir möglich ist, um die Sache gut abzuschließen, für Euch gut.

melli

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Das ist aber dennoch keine verletzung der Aufsichtspflicht!

Antwort von Henni am 06.10.2012, 13:02 Uhr

und das wirst du einfach hinnehmen müssen, auch wennd er unfall schlimm und folgenschwer war! Die SCHule darf selbst festlegen , wie viele Lehrer Aufsicht machen, es ist KEINE einbetreuung auf dem SChulhof möglich, wer Mist machen WILL der kann es IMMER, es gibt nun mal verhaltensgestörte Kinder, die wir beschulen müssen und die wir dann auch in der Pause beaufsichtigen müssen. Ist das nciht möglich, so dürfen diese Kidner dnan cnht mehr in die pasue, was aber grad im Fall von ADS absolut kontraproduktiv für den unterricht ist! So leid es mri tut, ihr werden da seht sicher NULL erfolg haben, es sind KINDER und da passiert so etwas nun mal ! Ich aknn dich verstehen aber dir da als Lehrerin wenig Mut machen....sogar wenn KEINE Aufsicht dagesesen wäre ist es eben in der regel nciht zu erwarten, dass ein 2 klässler mit Absicht nem Kind was ins Gesicht schmeißt!Das hätte ja zB genauso auf dem SChulweg oder nachmittags passieren können, und auch da: die eltern verletzen NICHT ihre Aufsichtspflicht, wenn eine 8 jähriger da nachmittags um 4 nem anderen Kind das Auge zerstört... das IST nun mal so! BEi uns hat mal ein Junge nem anderen mit nem Stock das Auge ausgestochen... grauenvoll, aber die waren auch noch zu jung und es war jemand erwachsenenes in der Näher..aber SCHULD hat keiner bekommen!!!

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Strudel, was kann denn die Schule dafür, wenn die Aufsicht nicht verletzt wurde???

Antwort von Sailor am 06.10.2012, 13:10 Uhr

Es liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor, wenn Aufsichtslehrer auf dem Pausenhof waren, was - wie im üblichen Rahmen üblich - wohl der Fall war. Die Lehrer können nunmal nicht überall gleichzeitig sein um im rechten Augenblick den Arm des Schülers festzuhalten, um einen Steinwurf zu verhindern. Unter den Lehrern bzw. der Schulleitung sind die Verantwortlichen also nicht zu suchen, wie ja im unteren Thread schon ausgiebig diskutiert wurde. Warum sollte jemand für etwas gradestehen, wofür ihn keine Schuld trifft?
Dass die sich nicht nach dem Befinden des verletzten Kindes erkundigen, ist natürlich eine ganz andere Ebene, die aber mit Recht und Gerechtigkeit nichts zu tun hat, sondern mit Höflichkeit und Menschlichkeit, wie du ja schon gesagt hast.

"Es ist im Interesse des Geschädigten, daß die Versicherung der Schule zuständig ist, und keine andere. "

Wieso das denn?? Woher das Geld kommt, spielt doch für die Entschädigung keine Rolle, Hauptsache das Geld fließt, egal woher, und wenn es aus dem Bausparvertrag von PapaSteinewerfer ist oder MamaSteinerfer ihr Auto verkaufen muss. Selbst wenn die Eltern des Steinwerfers (und später der Steinewerfer selber) eine Rente für das Opfer blechen müssen und ruiniert sind bis an ihr Lebensende, dann ist das doch angesichts des nie wieder gutzumachenden angerichteten Schadens (Hallooooo, wir reden hier von Erblindung!) nur recht und billig. Ich verstehe nicht, warum da die Schule sozusagen als ein künstlich konstruierter Schuldiger rangezogen werden muss und haften soll, wenn doch die Deliktfähigkeit des Steinewerfers und damit die Schadensersatzfrage bereits so einfach vorliegt.

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bin genervt

Antwort von Reni+Lena am 06.10.2012, 13:17 Uhr

gestern schreibst du noch, dass eventuell Schäden am Auge zurück bleiben können lt Augenklinik und heute......weil du nicht das Feedback bekommen hast was du willst......verliert das Kind vermutlich sein Augenlicht.

gestern wars noch 1 Lehrer...heute warens mehrere.
Du drehst es wie es dir passt!

Sei mir nicht böse, aber sowas nervt mich.
Ich hab mir gestern wirklich gedanken gemacht was ich die schreibe und mir mühe gegeben deine verworrenen gedanken zu ordnen damit du klarer denken kasst und dir die rechtslage klar ist.

Wenn ich heute diesen Mist von dir lesen, dann ärgert es mich soviel Energie und gedanken verschwendte zu haben.

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Henni & Reni

Antwort von Fredda am 06.10.2012, 13:35 Uhr

haben es glaube ich ganz gut zusammengefasst.

Ich hab mal alles quergelesen und finde auch, wichtig ist, dass die rechtliche Absicherung durch eine korrekte Unfallmeldung erfolgt ist und dass die Energie im Positiven auf das verletzte Kind gerichtet wird und nicht in Hass gegen ein anderes Kind oder die Schule vergeudet wird.

Lg
Fredda

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@henni - threadmißbrauch, aber

Antwort von Fredda am 06.10.2012, 13:43 Uhr

was macht dein Tippkurs?

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Re: Täterschutz vs Opferschutz

Antwort von Charlie+Lola am 06.10.2012, 13:51 Uhr

"Eine strafrechtliche Aufarbeitung der Geschichte wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen - da könnt Ihr noch so rumbrüllen und mit rechtlichem Halbwissen um Euch werfen. Sie würde dem geschädigten Kind auch nichts bringen (s.o.)."

natürlich wird die Anzeige gegen das Kind nichts bringen. Aber bei jeder Anzeige von Minderjährigen wird das Jugendamt informiert und wenn sich solche Vorfälle häufen wird sich das auch einschalten.
Insofern bringt die Anzeige natürlich etwas, nämlich einen offiziellen Vermerk den die Schule ja (wenn man der AP glauben kann) nicht bringt.

Die finanzielle Absicherung hat rein aber auch rein gar nix damit zu tun. Das sind zwei paar Schuhe.

Das ein 8 Jähriges Kind dafür nicht ins Kitchen wandert sollte wohl jedem hier klar sein.

in diesem Sinne das Wort zum Sonntag

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Re: Strudel, was kann denn die Schule dafür, wenn die Aufsicht nicht verletzt wurde???

Antwort von Ebba am 06.10.2012, 13:52 Uhr

offensichtlich hat STT die Erfahrung gemacht, dass die Unfallversicherung der Schule wesentlich zügiger und kulanter den Schaden abwickelt als in der Regel die Privathaftpflichtversicherungen. Darum der Hinweis, dass es günstig wäre, wenn die Unfallversicherung eintritt.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass man nun mit ewigen Zahlungsverpflichtungen das Leben des Jungen zuerstören muss um Genugtuung zu haben. Im Gegenteil, ich fände es entsetzlich, wenn es so kommen wùrde, was es nicht tun wird. Der Junge ist 8 J., er ist noch ein recht kleines Kind. Er hat die Verletzungen des Mädchens so sicher nicht gewollt. Auch wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, so war es doch ein Unfall.
Zwei zerstörte Leben, Auge um Auge, zum Glück gilt dieser Grundsatz hier nicht.

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Eine Aufsichtspflichverletzung liegt nicht vor...........aber hinnehmen muß man nix

Antwort von Charlie+Lola am 06.10.2012, 14:04 Uhr

denn der 8 Jährige (ich glaub ich wiederhole mich) sollte wissen das man nicht mit Steinen auf Kinder wirft.
Tut er das nicht, wird er angezeigt, da keine vorherige Klärung seitens der Schule (es ist ja nicht das erste Mal) erfolgt ist.
Dies wird dem Jugendamt mitgeteilt ,was meiner Meinung nach wichtig ist. Denn häufen sich die Vorfälle und/oder Anzeigen gegen das Kind wird sich das Jugendamt einschalten und es muß etwas gemacht werden. Auch dann von Seiten der Schule.

Und nochmal............es geht mir einzig und alleine um die Gewaltprävention (und da ist es wichtig so früh wie möglich anzusetzen was meiner Meinung nach von der Schule kommen sollte)

Es ist sinnvoll das da alle zusammenarbeiten und so etwas nicht totgeschwiegen wird.
Auch für das "Opfer" wäre es hilfreich und auch dem Täter gegenüber. Schließlich muß er auch damit leben und soetwas sollte nicht unter dem Teppich gekehrt werden.

Und mit "es sind Kinder" und "so ist es nunmal" macht man es sich verdammt leicht!

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Re: Sailor,, grundkurs jura

Antwort von Julie am 06.10.2012, 14:18 Uhr

Die schule HAFTET für den Unfall (bzw. der GUVV, das wurde bereits mehrfach erwähnt ). Und das ist gut so, weil das Kind so die maximale Absicherung erhält, auch langfristig, ohne sich jeweils mit dem Verursacher auseinander setzen zu müssen.
Dennoch hat die schule den Unfall nicht VERSCHULDET.
eventuell wird der guvv regress nehmen bei der Haftpflichtversicherung der Familie des verursachers oder bei der Familie selber.
EINEN Rat sollte die Mutter aber dringend befolgen, nämlich einen Anwalt zu konsultieren, der ihr emotionslos und juristisch sauber auseinanderpflückt, was Sache ist.........

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Re: Nochmal zum Thema Aufsichtspflicht...

Antwort von Christine70 am 06.10.2012, 14:19 Uhr

hab dir eine pn geschrieben

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AAAARGH. Nein !

Antwort von lotte_1753 am 06.10.2012, 14:56 Uhr

Die Eltern haften nicht. NICHT. Nein. Gar nicht. Nix. Nada. Und, nein, da gibt es keine zwei Meinungen dazu. Die Eltern können Milliardäre sein, und Du sieht keinen Pfennig von denen.

Wenn, dann haftet das 8-jährige Kind oder derjenige, der eine Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist doch nicht zu schwer zu verstehen. Verklag halt ein Kind, wenn's schön macht, aber gehe davon aus, dass die wenigsten Richter einer solchen Klage sympathisch gegenüberstehen.

Finanziell ist für das verletzte Kind am besten ueber die Schulversicherung versorgt.

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Re: AAAARGH. Nein ! - ganz so klar ist das nicht

Antwort von dhana am 06.10.2012, 15:35 Uhr

Hallo,

ganz so klar ist das nicht, das der Junge nicht selber haften muss - da gehts nähmlich um einsichtsfähigkeit - sprich wusste der Junge das Steine werfen gefährlich ist, das man damit jemand anderen verletzen kann.

Und ich denke man kann bei jedem normalen 8jährigen davon ausgehen, das er weiß das Steinewerfen nicht ok ist.

Es geht gar nicht um die Aufsichtspflicht - die wurde von niemanden verletzt - einfach weil man erwarten kann das ein normales Grundschulkind weiß das Steine werfen gefährlich ist.
Also entweder hat es der Junge trotzdem absichtlich gemacht - dann ist er auch für seinen Scheiss den er baut verantwortlich (bzw. die Haftpflicht seiner Eltern) oder er ist auf Grund seines ADS gar nicht dazu in der Lage das zu verstehen... dann hätte aber wieder eine verstärkte Aufsicht (Schulwegbegleiter?) für ihn da sein müssen.

Und die Rechtssprechung ist da eindeutig - bis zum 7. Lebensjahr geht man davon aus, das ein Kind da keine Einsichtsfähigkeit hat - im Straßenverkehr bis zum 10 LJ.
Aber danach muss bei einer Klage ein Richter entscheiden, ob das Kind den wusste das es Falsch ist - und bei Steinewerfen kann man getrost davon ausgehen, das dies auch der Fall ist!
Ein Kind hat nicht perse einen Freischein.
Deswegen zahlt auch die Haftpflicht der Eltern bei denen das Kind mitversichert ist ab dem 7. LJ - früher wenn man das extra mitaufnimmt auch dann wenn die Aufsichtspflicht gar nicht verletzt wurde.

Gruß Dhana

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@Dhana

Antwort von Annas Truppe am 06.10.2012, 15:48 Uhr

Hallo,

das hat lotte aber auch klar gesagt :
Man kann natürlich das Kind verklagen, aber das macht wenig Sinn. Denn selbst wenn ein Richter das Kind für verantwortlich hält (imho unwahrscheinlich hier), hätte das Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Geld, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu zahlen. Mit einem entsprechenden Urteil kann man allerdings 30 Jahre lang versuchen bei dem irgendwann erwachsenen und verdienenden Kind Geld zu holen. Das macht aber aus heutiger Sicht kaum Sicht.

Nicht zutreffend ist jedenfalls die Meinung, in dem Fall müssten die Eltern - so sie denn Geld oder Vermögenswerte haben - diese Schulden des Kindes zahlen. Das müssen sie nicht und das ist eindeutig.

Gruß Anna

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Re: @Dhana

Antwort von lotte_1753 am 06.10.2012, 15:57 Uhr

Genau. Mein etwas heftiger Beitrag bezog sich auf die Rächerin der Enterbten, die an des Papas Bausparvertrag wollte. Ebenso kann es nicht richtig sein, dass alle Anzeigen genen Strafunmündige beim Jugendamt landen. Für die Datenweitergabe bedarf es einer Rechtsgrundlage und ich nehme an, die ist im Landespolizeirecht zu finden und wird sich auf Faelle beschraenken, in denen die Weitergabe zur Gefahrenabwehr nötig ist. Bei einer einmaligen Anzeige kann dies doch nur in extremen Situationen verhältnismässig sein. Aber anscheinend sind hier heute eher die einfachen Lösungen gefragt.

Ich wäre auch stinkesauer - wobei aber schon etwas albern ist, gestern davon zu reden, dass Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden können, und heute vom Verlust des Augenlichts.

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Re: @Dhana

Antwort von dhana am 06.10.2012, 16:11 Uhr

Hallo,

hier ist es noch kein halben Jahr her, als ein 8jähriger Steine auf ein geparktes Auto geworfen hat - das Auto hatte Schäden an der Heckscheibe und im Lack.

Und JA die Eltern bzw. die Versicherung der Eltern musste den Schaden bezahlen obwohl die Aufsichtspflicht nicht verletzt war (ein 8jähriger darf ja alleine im Garten sein) sondern weil der 8jährige wissen musste, das man keine Steine auf ein Auto wirft.

Die Eltern haben sich übrigens auch erst mal geweigert und sich auf die Nichtverletzung der Aufsicht rausgeredet... hat ihnen dann aber ihr Anwalt schnell ausgeredet und die Versicherung hat anstandslos bezahlt.

Strafe ihn Strafrechtlichen Sinne wird es keine Geben - ein 8jähriger ist nicht Strafmündig.
Aber Zivilrechtlich ist was anderes - und dafür sollen ja auch alle Eltern eine Familienhaftpflicht haben - es geht doch genau um die eingeschossenen Fensterscheibe, obwohl Filius weiß, das man nicht auf Fensterscheiben schießt.

Gruß Dhana

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Re: Ich glaube ein Schulkind sollte wissen, dass man NICHT mit Steinen auf andere wirft...

Antwort von stella_die_erste am 06.10.2012, 16:31 Uhr

Schliesse mich sojamama an.

Da gibt es nichts zu diskutieren.

Aber es gibt jede Menge Eltern, die ihren Kindern nicht verklickern, dass man nicht mit Steinen wirft und darum logischerweise jede Menge dummer Kinder jeden Alters, die genau das tun: mit Steinen werfen. Wahlweise auch mit anderen Sachen, die Menschen und Tiere schwer verletzen können.

Die, die das nicht tun, sind dann Opfer und für diese Menschen es ist ein Hohn (abgesehen davon, dass es auch eine bodenlose Frechheit ist), sich hier derlei Sprüche anhören zu müssen.
Unsere Gesellschaft ist ein egoistisches, boshaftes Arschloch. Anders kann man das nicht mehr sagen.

Ihr solltet euch schämen und froh sein, wenn euere Kinder gesund und unversehrt sind und sich auf deren Schulhof weder Kinder unfähiger Erziehungsberechtigter, noch ignorante Lehrer herumtreiben!

Ich weiss schon, warum ich hier nur noch lese, wenn ich sowieso schlechte Laune habe..es ist zum Kotzen. Anders kann man das nicht mehr ausdrücken.

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@Reni+Lena

Antwort von prinzessin26 am 06.10.2012, 18:08 Uhr

Erstmal verbiete ich mir so eine Unterstellung! Ich wiederhole es nochmal für dich ganz persönlich, damit du dich abgeilen kannst!

Der Arzt ( was ein Augenspezialist ist ) meinte zu mir das Folgeschäden auftreten können. Die Folgeschäden sind entweder grauer star oder Blindheit des verletzten Auges. Wo bitte dreh ich es mir da wie ich es will. Ich habe gestern von Folgeschäden gesprochen, heute habe ich sie erwähnt- wo also ist dein Problem. Gestern schrieb ich das ein Lehrer da war. Nun hab ich aber erfahren- was ich heute auch schrieb, das es mehrere waren oder hätten sein müssen- wie es auf dem plan steht. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Am besten zu lässt es zu antworten denn solche leute wie du sind mir zu blöd. Beete das deinen kindern sowas nicht passiert- damit du nicht wissen musst wie man sich fühlt.

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reni,du als Krankenschwester

Antwort von Tathogo am 06.10.2012, 18:24 Uhr

solltest wissen dass eine traumatische Verletzung am Auge "Folgeschäden" haben kann-diese sind oft eben Hornhautverkrümmungen,Linsentrübung,Netzhautablösungen etc...also ist. "Erblinden" nicht so weit hergeholt und auch nicht übertrieben-dass du der TS nun unterstellst sie drehe sich alles wie sie es braucht finde ich unverschämt von dir !

Meinem Mann ist als Kind genau das wiederfahren was die TS beschreibt-Kind warf mit Stein,traf ihn am Auge,das ist kurze zeit später erblindet.

Ich finde die TS im Gegensatz zu manch anderen Posts hier glaubwürdig..

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Re: @Reni+Lena

Antwort von Reni+Lena am 06.10.2012, 18:35 Uhr

Und warum wärmst du bitte die ganze Suppe nochmal auf?
Es ändert NICHTS an der Aufsichtspflicht ob dein Kind nun einen Kratzer hat oder mehr ist. Es ändert sich NICHTS ob da jetzt 1 oder 100 lehrer am pausenhof waren.

Hättest du die Antworten unten gelesen, dann hättest du dir das jetztige Post sparen können.

Aber du schreibst ja selber: ich habe aufgehört eure Antworten zu lesen...

Sorry, aber da bedarf es dann keiner weiteren Worte mehr.

Mach doch was du willst, du wirst schon sehen was dabei rauskommt!

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Re: reni,du als Krankenschwester

Antwort von Reni+Lena am 06.10.2012, 18:44 Uhr

ja..es KANN Folgeschäden haben. Stimmt!

Mich ärgert nur die unterschiedliche Darstellungsweise.

gestern schreib sie noch dass EVENTUELL Folgeschäden auftreten KÖNNTEN
heute sieht sie die ERBLINDUNG als Tatsache!

Das ist dann schon ein kleiner Unterschied in der Dramatik der Darstellung die meines Erachtens darin begründet ist ihre Gedanken/anzeige zu rechtfertigen weuiol das im unteren Post nicht so wirklich geklappt hat.


gestern war NUR ein lehrer da. Damit begründete sie ihre nicht ausreichende Aufsichtspflich. Als sie merkte dass 1 lehrer reicht lt schulordnung warens plötzlich mehrer...die das kind dann aber (obwohl es mehrere waren) nicht ins Sekretarriat begleitet haben. jetzt hängt sie sich plötzlich an der unterlassenen Hilfeleistung auf....

Hauptsache irgendwas um irgendjemandem ans bein zu pissen und die (verständliche) Wut los zu werden und jemanden dafür verantwortlch zu machen.

Tut mir leid....ich zweifel NICHT an der Ausgangsgeschichte..keine Frage sowas ist schlimm und sollte nicht passieren.
Aber ich kann es nicht ausstehen, wenn sich jemand dreht und wendet nur um seine Meinung bestätigt zu bekommen wenn das beim ersten Anlauf nicht klappt.

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Re: nochmals @Dhana

Antwort von Annas Truppe am 06.10.2012, 19:39 Uhr

Hallo Dhana,

solche Fragen sind wirklich mein tägliches Geschäft; ich weiß schon wovon ich da schreibe.

Der von dir geschilderte Fall ist nicht ganz klar :
Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, haften die Eltern nicht und daher auch ihre Versicherung nicht. Das ist eindeutig.
Es kann natürlich sein, dass diese Versicherung der Eltern auch das Kind einschließt und damit das schädigende Handeln des Kindes abdeckt. Dann hat aber genau genommen die Versicherung des Kindes gezahlt.

Unzweifelhaft müssen jedenfalls die Eltern nicht für irgendwelche Schulden des Kindes aufkommen, wenn sie an deren Entstehen keine eigene Schuld haben.

Aber eine Anmerkung zur Verantwortung überhaupt im konkreten Fall :
Warum regt sich hier kaum jemand über die Schule auf ? Wenn es wirklich bekannt war, dass der Junge sich nicht an Regeln hält und massiv auffällig ist, kann man das nicht so laufen lassen - von Seiten der Schule. Da reicht es wirklich nicht ein paar Aufsichtskräfte für den Schulhof einzuteilen und hinterher zu meinen, man habe doch alles getan. Der einzelne aufsichtsführende Lehrer kann vermutlich wirklich nichts dafür. Aber dass man die Sache so hat laufen lassen (wenn die Schilderungen so stimmen), ist nicht ok und genau da könnte und müsste man ansetzen.

Gruß Anna

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Re: nochmals @Anna

Antwort von dhana am 06.10.2012, 19:51 Uhr

Hallo,

und wo hab ich jetzt was anderes geschrieben wie du?

Familienhaftpflicht schliesst alle ein

Und das die Schule sich schon fragen lassen muss, ob man ein Kind, bei dem bekannt ist, das es nicht die Einsichtsfähigkeit eines normalen 8jährigen hat, warum sie den nicht engmaschiger überwacht, hab ich auch oben schon geschrieben...

Gruß Dhana

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Re: nochmals @Dhana

Antwort von Annas Truppe am 06.10.2012, 20:53 Uhr

ok Dhana, wenn du das alles schon weiter oben geschrieben hast ...
Ich habe offen gestanden nicht alles hier gelesen. Dass du die Familienhaftpflicht meinst, wenn du von der Versicherung der Mutter schreibst, war nicht so leicht zu verstehen.
Gruß Anna

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Re: Ich glaube ein Schulkind sollte wissen, dass man NICHT mit Steinen auf andere wirft...

Antwort von desire am 06.10.2012, 21:24 Uhr

da hast du wohl recht.

immer alles ignorieren.....die armen Kinder..noch ärmere Eltern weil Kind ads....ja ach und versteht das doch mal.....und ja tut mir ja schrecklich leid mit deinem Kind und blablablubb.....

ich persönlich würde in der Schule sowas von austicken das kannst du mir glauben.....stell dir vor...das kind wird halbseitig blind...was das bedeutet...will nicht näher drauf eingehen aber die Schule würd von mir definitiv eine Anzeige wegen Aufsichtspflichverletzung bekommen. Seis jetzt gültig, machbar oder unsinnig...egal!
Der Lehrer hat, wenn er schon weis er hat ein auffälliges kind, dieses genau im Blickfeld zu haben.

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Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein o.w.t.

Antwort von lotte_1753 am 06.10.2012, 22:16 Uhr

.

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schaust du in den spiegel reni?

Antwort von EHelmle am 06.10.2012, 22:33 Uhr

genau die von dir geschriebene antwort könnte man unter zig von dir begonnene diskussionsstränge posten

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Folgen

Antwort von Miolilo am 06.10.2012, 22:48 Uhr

"ich persönlich würde in der Schule sowas von austicken das kannst du mir glauben.....stell dir vor...das kind wird halbseitig blind.."

Ja, es wäre schlimm, wenn das Kind bleibende Schäden hat, in welcher Form auch immer.

Aber: " ich persönlich würde in der Schule sowas von austicken" was möchtest du damit bewirken?
Austicken?
Als erwachsener, reflektierender Mensch?
Und du verurteilst einen 7jährigen? ...

"aber die Schule würd von mir definitiv eine Anzeige wegen Aufsichtspflichverletzung bekommen."

Die sie aber definitiv nicht verletzt hat.

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Ich schliesse mich Desire an...

Antwort von MM am 06.10.2012, 23:22 Uhr

... - hab erst jetzt gelesen, was passiert ist und bin etwas geschockt!

Kann diese passive, zögerliche Haltung, oder wie man es nennen mag, auch nicht verstehen oder nachvollziehen!
Wenn man hier immer mal wieder liest, was für krasse Sachen abgehen, Gewalt die eskaliert usw., und da FRAGT man noch, ob man nicht vielleicht EVENTUELL irgendwie eingreifen sollte... statt schon längst in der Schule aufgelaufen zu sein!

Klar kann im Prinzip immer was passieren. Aber man kann und sollte doc gerade in der Schule, wo die Kinder einen grossen Teil ihrer Zeit verbringen, eine Umgebung schaffen, die die Wahrscheinlichkeit eines traumatischer bis tragischer Ereignisse senkt! Also z.B. klare Regeln, die auch verbindlich sind und bei deren Überschreitung es Sanktionen gibt. Schutz für Opfer, Aktivitäten gegen Gewalt und Schikane. Offene und transparente Kommunikation mit Eltern. Usw.

Gute Besserung der Kleinen - und dass es möglichst doch keine Folgeschäden gibt!!!!

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Schliesse mich Melli an...

Antwort von MM am 06.10.2012, 23:27 Uhr

... - und alles Gute für die Kleine! M.

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... und auch Stella...

Antwort von MM am 06.10.2012, 23:31 Uhr

... - und bin erst mal wieder weg. Mich regt das auf und ich komm schlecht drauf, sorry... :-/

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Re: Folgen

Antwort von desire am 07.10.2012, 9:00 Uhr

ja ich verurteile ein kind stell dir vor!!

Weil man in dem Alter weis dass man mit Steinen jemanden verletzen kann! Das weis sogar mein 4jähriger!

Diese saublöden Sprüche wie "shit happens" hier manche könnte man wirklich eine reinhauen dafür!

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ich verstehe nicht warum das Thema Gewaltprävention nicht den Fachleuten überlassen

Antwort von Charlie+Lola am 07.10.2012, 9:03 Uhr

werden soll!
Das sollten alle Instanzen zusammenarbeiten (Polizei/Jugendamt/Sozialarbeit/Erziehungsberatung/Eltern/Lehrer)
Es gibt überarbeite Richtlinien und Beschlüsse und alle schreien "es sind doch nur Kinder" ja eben, da kann man noch ansetzen.

Wenn ein Kind einen Stift falsch hält und vielleicht das a zulangsam auspricht geht der Punk los..........Ergo/Sprachtherapie..........schon im Kiga wird gewuselt und gewurschtelt.

Und Kinder die mit 8 noch nicht wissen das man nicht auf andere Leute wirft ist es anscheinend bei einigen normal das man nix macht.
Das ist ein verzerrtes Bild.

Und es geht nicht um Lippenbekenntnisse, auch da gibt es wesentlich effektivere Möglichkeiten. Aber dafür müßten sich die Schulen da mal fit machen.

lg

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...es geschieht nix......

Antwort von Miolilo am 07.10.2012, 9:55 Uhr

Es ist doch einfach nicht wahr, dass Schule nichts macht. Schule registriert doch nicht die Konflikte, die an allen Schulformen tw. unterschiedlich vorkommen mit einem Achselzucken.


" Aber dafür müßten sich die Schulen da mal fit machen."

Es gibt viel Programme in Zusammenarbeit mit den von dir genannten Stellen so wie auch schulinterne Programme.

Es gibt neben der Aufarbeitung im Unterricht das Programm Faustlos, Streitschlichter- Ausbildungen, ich kenne Projekte von Organisationen wie " Netzwerk für Demokratie & Courage" "people's theater', die Polizei und Jugendamt haben entsprechend geschulte Jugendsachbearbeiter.
"

andere Leute wirft ist es anscheinend bei einigen normal das man nix macht"

Was jetzt an dieser Schule durchgeführt wurde oder wird wissen wir nicht, aber einfach zu sagen Schule macht ja nichts geht nicht.

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ich wünsche deiner tochter

Antwort von biggi71 am 07.10.2012, 12:25 Uhr

alles gute.
wir hatten selber hier ein kind mit einer schweren augenverletzung... es ist alles gut gegangen.

dem steinewerfendem kind wünsche ich ebenfalls hilfe - und somit auch den lehrern, die aufgrund viel zu vieler auffälliger schüler keine sonne mehr sehen.

schulbegleitung wäre ein erster ansatz. das wäre eine 1 zu 1 betreuung.

lg

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Re: schaust du in den spiegel reni?

Antwort von Reni+Lena am 07.10.2012, 17:30 Uhr

oh sie an: ein "stiller Mitleser"...

Oder bist du nur zu feige um deinen richtigen nick zu benutzen???

ich kenn dich nicht...also rutsch mir den Buckel runter!

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Charlie, das hast du recht...

Antwort von MM am 07.10.2012, 21:11 Uhr

... finde ich! Das ist wirklich irgendwie verzerrt. :-/

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dass du mich nicht kennst

Antwort von EHelmle am 08.10.2012, 13:33 Uhr

ändert nichts am wahrheitsgehalt meiner aussage. ich vermute du kennst hier noch mehr leute nicht persönlich.
aber reflektieren war noch nie so deins.

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