Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von prinzessin26 am 05.10.2012, 7:17 Uhr

Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Hallöchen...

am Montag rief mich die Sekretärin von der Schule an u meinte ich solle mein Kind abholen, sie wurde in der Hofpause verletzt. Mit entsetzen eilte ich hin und sah das meine Tochter eine Verletzung am auge hatte, sie wurde mit steinen beschmissen, wobei einer direkt ins auge fiel. Wir gingen direkt zu augenarzt. Der stellte fest dass das auge voller blut ist, die pupille extrem erweitert sei und ganz viele beschädigungen auf der netz- und regenbogenhaut sind. Wir wurden sofort in die augenklinik überwiesen. Mittlerweile sind wir wieder draußen aber man sagte uns das eventuelle schäden am auge zurück bleiben.

Meine Tochter ist 7 jahre u geht in die 2. klasse. Der junge der warf ist 8 jahre alt u hat ADS-ist also auffällig. Eine woche vor dem unfall wurde sich bereits in der schule beschwert das die kinder ständig mit steinen werfen.

Wie ist die rechtslage?? Ich möchte anzeige gegen den jungen wegen körperverletzung machen ( eltern haften für ihre kinder ) und die schule dran bekommen wegen aufsichtspflichtverletzung. Es war zu dem zeitpunkt ein lehrer auf dem hof aber nicht in der nähe.

Mit tut mine tochter so leid, sie hat schmerzen u hat eventuell folgeschäden die aber erst nach jahren auftreten können, laut ärzte.

Vielen danke für eure Antworten.

 
67 Antworten:

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von IngeA am 05.10.2012, 7:55 Uhr

Hallo,

der Junge ist nur eingeschränkt strafmündig, die Eltern haften für ihr Kind nur wenn SIE die Aufsichtspflicht verletzt haben. Nachdem der Junge in der Schule war, haben die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Wenn, dann musst du die Schule anzeigen. Ob die wirklich die Aufsichtspflicht verletzt haben kann ich nicht sagen, auf Idee mit Steinen zu werfen kommen im Übermut immer mal wieder welche. Wenn es natürlich immer nur dieses eine Kind ist und das bekannt war, könnte die Sache anders aussehen. Nur wie willst du das nachweisen?
Auf jeden Fall musst du den Unfall aber über die Schule melden, damit für die Behandlung und etwaige Folgeschäden die Versicherung aufkommt.

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Reni+Lena am 05.10.2012, 8:16 Uhr

Tut mir zwar leid für deine Tochter, aber ich sehe da keine Aufsichtspflichtverletzung.
Die eltern ganz bestimmt nicht, die haben die Aufsichtspflicht an die Schule abgegeben.
Die Schule auch nicht wenn ein lehrer im Pausenhof anwesend war.
Selbst wenn er daneben gestanden hätte, ist es nicht möglich einen einzigen Steinwurf schnell genug zu verhindern.
So wird man argumentieren.

wurde sie denn die ganze zeit mit Steinen beworfen und keiner hats gemerkt, oder waren das ein, zwei Würfe, die sie unglücklich getroffen haben?

Du solltest dir gut überlegen was du machst. Deinem Kind bringt das nichts, die Schmerzen gehen davon auch nicht weg.

Lg Reni

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Ebba am 05.10.2012, 8:38 Uhr

Der Junge ist 8 Jahre alt. Da man in der Schule darauf hingewirkt hat, dass die Kinder nicht mit Steinen werfen u. ein 8 jähriger im Übrigen auch weiß, dass man nicht mit Steinen auf andere wirft, kommt es möglicherweise auf eine irgendwie geartete Aufsichtspflichtverletzung nicht an, sondern der Junge, bzw. seine Privathaftpflichtvers. haftet für den Schaden.
Bei einer Haftung der Unfallversicherung der Schule kommt es auf ein Verschulden mW auch nicht an.
Ich würde dringend raten für die Schule einen Unfallbericht auszufüllen und zugleich die Eltern des Kindes entweder selbst oder durch einen Rechtsanwalt auffordern mir ihre Haftpfl.vers. mitzuteilen, damit ihr dort Ansprüche geltend machen könnt.
Da die Verletzungen deiner Tochter ja nicht so ohne sind würde ich vmtl. an Eurer Stelle in jedem Fall einen Rechtsanwalt einschalten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Pamo am 05.10.2012, 8:50 Uhr

Gut dass die Verletzungen von einem Arzt dokumentiert wurden.
Jetzt geh zu einem Anwalt und lass dich für die weitere Vorgehensweise beraten. Ich würde auch alles schriftlich machen!
Ich würde das auch auf keinen Fall so stehen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Pocoyo am 05.10.2012, 8:51 Uhr

Guten Morgen,

also ganz ehrlich - an Grundschulen hat meistens nur ein Lehrer Pausenaufsicht, aber die Schulgelänge gehen ums ganze Gebäude rum bzw., selbst wenn nicht, flitzen da etliche Schüler rum. Wie soll EIN Lehrer überall gleichzeitig sein!?
Und dass der Junge, welcher den Stein warf angeblich ADS hat ist doch egal. Wäre es weniger schlimm, wenn ein "normales" Kind geworfen hätte?
Mir ist das als Kind auch passiert - meine damals BESTE FREUNDIN warf den stein. Sie wollte ihn beim Buddeln im Sand hinter sich werfen, der Stein rutschte ihr aber nach vorne aus der Hand und traf mein Auge.
Keine Ahnung in wie weit du diesen Jungen anzeigen kannst. Aber da jetzt in Bezug auf den Lehrer was zu machen fände ich schon unpassend. Der kann seine Augen ja nicht überall haben - und vielleicht schlichtete er gerade woanders einen Streit?
Ich wünsche deiner Tochter natürlich, dass keine Spätfolgen auftreten werden!
Vielleicht sollten die Lehrer an besagter Schule jetzt, da etwas passiert ist, nochmal mit allen Klassen/Schülern reden und erzählen, was passiert ist. Leider muss meistens erst was passieren, bis dass auch Kinder verstehen.

LG, Pocoyo.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von HeidiundPeter2 am 05.10.2012, 8:58 Uhr

Hallo.

Da es ein "Schulunfall" war musst du es bzw solltest du es über die Unfallversicherung der Schule laufen lassen bzw du musst eine Unfallbericht ausfüllen. Die sehen sich das ganze dann an und werden euch sagen ob sie dafür aufkommen bzw ob evtl die private Haftpflicht des "Täters" für den Schaden aufkommt.
Gerade im Hinblick darauf das evtl Folgeschäden zurückbleiben würde ich mich wirklich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen wie ihr am besten vorgehen solltet. Es geht hier schlicht und einfach um die finanzielle Absicherung für die Zukunft.
Was die Aufsichtspflicht angeht kommt es natürlich darauf an wieviele Kinder der eine Lehrer zu beaufsichtigen hatte bzw wie groß der Pausenhof ist.

Wünsch deiner Tochter gute Besserung.

Gruß Heidi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die Haftbarkeit oder wie das heißt und die Strafmündigkeit sind ja auch zwei paar

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 8:58 Uhr

Schuhe.
Wenn der Junge auffällig ist, es schon öfter Vorfälle gab und wenn er mit Absicht auf andere Kinder wirft würde ich auf jedenn Fall eine Anzeige machen.

Schon alleine das es Aktenkundig wird. Wenn es sich um eine Straftat handelt ist es sogar Aufgabe der Schule bzw. der Schulleitung.
Und das sogar schon bei weitaus geringeren Delikten wie zum Beispiel das gewollte räuberische Erpressen (abzocken von Karten unter Gewaltandrohung) und sonstiges.

Das würde ich nicht so nicht stehen lassen.

Aufsichtspflicht wird die Lehrerin nicht verletzt haben, aber darum geht es auch gar nicht.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Die Haftbarkeit oder wie das heißt und die Strafmündigkeit sind ja auch zwei paar

Antwort von Ebba am 05.10.2012, 9:05 Uhr

Das Kind ist mit seinen 8 Jahren noch nicht strafmündig. Strafmündig ist man erst mit 14 J.. Daher macht eine Strafanzeige gegen den Jungen überhaupt keinen Sinn. Aber selbst wenn er schon 14 J. wäre wurde ich eine Strafanzeige nur dann in Erwägung ziehen, wenn er die Verletzung vorsätzlich verursacht, also gewollt hätte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Pebbie am 05.10.2012, 9:42 Uhr

Ich verstehe Deine Aufregung und die Sorge, was die Gesundheit Deiner Tochter angeht.
Aber dennoch finde ich es angebracht etwas herunter zu fahren und genau zu überlegen welche Schritte Du einleitest.

Zum einen ist es Schnuppe ob der Junge ADS hat oder einfach nur nicht nachgedacht hat. Zum anderen finde ich es unrealistisch zu erwarten, das jedes Kind in jeder Ecke des Schulhofes beobachtet werden kann.

Ich würde den Unfallbericht ausfüllen, die Schulen sind gegen solche Sachen versichert. Auch was Folgeschäden durch solche Unfälle angeht.
Genau: Unfall. Dem Kind Vorsatz zu unterstellen, was Du ja tust wenn Du Anzeige erstattest, finde ich übertrieben.

Deiner Tochter alles Gute !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Die Haftbarkeit oder wie das heißt und die Strafmündigkeit sind ja auch zwei paar

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2012, 9:43 Uhr

Die AP möchte ausdrücklich eine Aufsichtspflichtverletzung anzeigen. Insofern: Doch, darum geht es - zumindest ihr.

Ich glaube aber nicht, daß sie damit Erfolg haben wird. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht definitiv nicht verletzt - und der alberne Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" wird nicht wahrer, nur weil er überall angeschrieben steht, der ist rechtlich einfach falsch. Und ob die Hofaufsicht die Aufsichtspflicht verletzt hat ist auch sehr fraglich, denn bei Grundschulkindern muß nicht 24/7 jemand hinter jedem Kind stehen. Im Zweifel wird es darum gehen, ob die Schule grundsätzlich von den Schülern erwarten konnte, daß sie sich an die Regel "Wir werfen keine Steine!" halten.

Versicherungstechnisch wäre es vorteilhafter, wenn es schlicht und ergreifend bei einem Schulunfall bleibt, denn die Versicherungen der Schulträger sind - ähnlich wie die Berufsgenossenschaften - deutlich großzügiger bei Folgeschäden. Bei dem Kind wäre ja nicht mal sicher, daß es eine Haftpflichtversicherung hat. Aber selbst wenn: Haftpflichtversicherungen tun sich schwer bei Folgeschäden. Man muß seine Ansprüche dann oft sehr aufwändig einklagen - wenn man überhaupt Recht bekommt.

Was ich tun würde:
Ich würde den Unfall als Schulunfall melden und über die Versicherung der Schule abwickeln. Ich hoffe, die AP hat das schon beim Arzt gemacht - der nimmt das dann so in die Akte, danach geht das alles seinen bürokratischen Gang. Dann KANN man das gleich dem Sekretariat melden. Wenn man das jedoch versäumt, wird das Schulsekretariat auch auf einen zukommen.
Die "Bestrafungsaktion" würde ich weitgehend der Schule überlassen und nur eingreifen, wenn ich den Eindruck hätte, daß die Schule das unter den Tisch kehren will.

Interessanterweise ist rein rechtlich der Junge u.U. raus aus der Nummer, gerade WEIL er ADS hat. Die Frage ist, inwieweit seine "Krankheit" ihn einschränkt in der Fähigkeit, die Folgen seines Handelns abzusehen und/oder die festgelegten Regeln zu befolgen. Wenn man es auf die Spitze treiben möchte, könnte man untersuchen lassen, inwiefern die Eltern und/oder die Schule das dann hätten wissen können. Dann stellt sich die Frage der Aufsichtspflichtverletzung neu. Aber das halte ich für akademisch, das Faß wird kein Richter aufmachen, solange der Junge bisher grundsätzlich beschulbar war.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von desire am 05.10.2012, 10:31 Uhr

ich finde nicht dass das schnuppe oder egal ist!
Wenn ein Schüler schon aufmerksam ist dann muss man als Lehrkraft zusehen dass man solche Schüler immer im Blick hat.Ansonsten kann ich mich gleich irgendwohin setzen, Kaffetrinken und zeitung lesen.

Ich würde da sehr wohl etwas machen...das nächste kind das es trifft wird vielleicht blind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von desire am 05.10.2012, 10:32 Uhr

wenn ein Schüler schon auffällig ist sollte es heißen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@desire

Antwort von Pebbie am 05.10.2012, 10:54 Uhr

In der heutigen Zeit, wo die Krankheit AD(H)S sehr gerne und häufig gestellt wird, sollen alle auffälligen Kinder in der Schulpause besonders beobachtet werden ? Man könnte sie natürlich alle zusammen in einen abgeschlossenen Bereich packen, dann ist das für alle anderen keine Belästigung mehr. Allerdings braucht man dann noch zusätzliche Pausenaufsichten. Das wäre dann richtig schön diskriminierend und macht den Kindern das Leben leichter.........

Auch wenn ein Kind ADS hat wird es kein anderes Kind vorsätzlich verletzen wollen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @desire

Antwort von desire am 05.10.2012, 11:01 Uhr

also darf er weiter Steine schmeissen weil er die Diagnose ADS hat oder wie?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @desire

Antwort von Pebbie am 05.10.2012, 11:17 Uhr

Nein, darum geht es doch gar nicht.

Aber wie willst Du das unterbinden ? Ihn in der Pause an die Aufsichtskraft ketten ? Das er separiert wird von allen anderen ? Ich sehe es nicht unbedingt als Aufgabe der Schule an das Kind in den Griff zu bekommen. Das geht nur in Zusammenarbeit mit den Eltern. Vielleicht wird die Schule zusammen mit den Eltern jetzt etwas unternehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das stimmt so nicht.........natürlich macht diese Sinn

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 11:17 Uhr

diese Strafanzeige wird automatisch ans Jugendamt weitergeleitet. Dadurch wird das Jugendamt aufmerksam........die Schule hat was in der Hand und kann etwas vorweisen.

Wenn er wirklich so schlimm ist und alle Eltern sich mal trauen würden könnte es eine viel bessere Prävention geben.

Alle Schulen jammern immer das sie bestimmte Kinder nicht gehändelt kriegen das zuwenig Sozialarbeiter an die Schulen kommen, aber wenn sie das mal alle so machen würden wie es gedacht ist, dann wäre es durchaus möglich.

Ich kann Dir gerne bei Bedarf den dazu passenden Text raussuchen..........lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das ist Quatsch......siehe oberen Beitrag von mir

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 11:19 Uhr

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @desire

Antwort von Pamo am 05.10.2012, 11:19 Uhr

Doch, genau darum geht es. Die Schule soll es nicht versuchen zu unterbinden, sie muss es unterbinden.

Unfassbar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wenn der Junge wirklich seit Tagen mit Steinen um sich wirft und die Schule das nicht in

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 11:21 Uhr

den Griff kriegt und sogar jetzt ein Fall mit Gesundheitsbeinträchtigung daraus hervorgeht würde ich ihn anzeigen.
Er ist 7 und keine 3 oder 4...........lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was genau ist Quatsch?

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2012, 11:27 Uhr

Die rechtliche Einschätzung? Der Handlungsratschlag? Meine Meinung dazu?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @desire

Antwort von desire am 05.10.2012, 11:48 Uhr

finde ich auch.

so gehts jedenfalls nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von prinzessin26 am 05.10.2012, 12:33 Uhr

Der junge hat meine Tochter vorher ne ganze weile schon beschossen u beim 10ten wurf traf er dann ins auge. Außerdem wurde sich eine woche vorher schon darüber beschwert von eltern das in der pause mit steinen geworfen wird. Als der unfall passierte sah es die lehrerin nicht, nicht weil sie nen streit geschlichtet hat sondern weil sie nicht aufgepasst hat. Kinder die es sahen ranten zur lehrein hin u die sagte bloß: dann schafft sie mal ins sekretariat. Es wurde also auch keine erste hilfe geleistet- wenn diese erforderlich gewesen wäre.
Kinder die ads haben müssen eben mehr im auge behalten werden u das problem ist bekannt gewesen. Nun kann ich keinen zur rechenschaft ziehen- unglaublich!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von prinzessin26 am 05.10.2012, 12:35 Uhr

Im übrigen versucht die schule den vorfall zu unterbinden denn es wurde weder eine versammlung der lehrer gemacht noch wurden die kinder nochmal belehrt. Alle tun so als wäre es nix weiter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

kein Quatsch

Antwort von lotte_1753 am 05.10.2012, 12:41 Uhr

vollkommen stimmiger Beitrag von strudelteigteilchen. Schulunfall und fertig. Kein Hahn kräht mehr danach.

Selbst wenn es so wäre, dass eine Anzeige eines strafunmündigen Kindes automatisch weitergeleitet würde (was ich nicht glaube, aber zu faul zum nachschauen bin) was würde das denn bringen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kein Quatsch

Antwort von desire am 05.10.2012, 12:44 Uhr

kein Hahn? ich frag mich was wäre wenn euer Kind ev. Spätfolgen am Auge haben könnte weil sich ein gewisses verhaltensauffällliges Kind einfach nicht beherrschen konnte!!

So lapidar damit umgehen...unglaublich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von desire am 05.10.2012, 12:45 Uhr

anscheinend läuft das bei einigen nach dem motto "Pech gehabt".....unglaublich...diese deutsch Wegschau...egalGesellschaft...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @prinzessin26

Antwort von montpelle am 05.10.2012, 12:52 Uhr

Es ist natürlich nicht schön, was deiner Tochter passiert ist, aber deine Reaktion ist trotzdem absolut übertrieben.

Unglaublich ist in meinen Augen nur deine Einstellung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was willst du denn eigentlich?

Antwort von Reni+Lena am 05.10.2012, 13:02 Uhr

Mir kommt es so vor, als wenn du tierisch sauer wärst (was ich im übrigen verstehen kann) dass deiner Tochter sowas passiert ist.
Und jetzt suchst du jemanden, dem du die Schuld geben kannst.
Da das kind nicht zur rechenschaft zu ziehen ist muss jemand anders ran. Das nächste ist natürlich der lehrer.
Tja...
Du solltest deine Energie lieber darauf verwenden, das Geschehene richtig als Schulunfall dokumentieren zu lassen. Damit hilfst du deinem kind nämlich am ehesten wenn folgeschäden da sind.

Ein lehrer der pausenaufsicht hat KANN seine Augen nicht überall haben.
Was glaubst du wieviel verhaltensauffällige Kinder in so einer grundschule sind? Erwartest du, dass jedes dieser Kinder einen eigenen "Aufpasser" an die Seite gestellt bekommt?
oder wie soll das praktisch durchführbar sein?
Alle Kinder mit defiziten auf die rechte Seite...alle normalen auf die linke?

Du wirst niemandem die "schuld" geben können, auch wenn du das gerne möchtest und du glaubst dass das gerechter ist.
Solche Unfälle passieren nunmal.
Das hätte einem kind ohne "ADS" genauso passieren können dass es deine tochter irgendwie rempelt und sie die treppe runter fällt.
Wäre das etwas anderes?
Auch wenn die lehrer 50 mal sagen, dass auf der Treppe nicht gedrängelt wird.

Überlege mal genau was du eigentlich willst?
Schmerzensgeld? Schadenersatz? gerechtigkeit (was immer das sein soll)
Soll das Kind bestraft werden? Der lehrer suspendiert?
Möchtest du eine Entschuldigung von jemandem hören?
Sollen die Eltern des Jungen sich entschuldigen? der Junge selber? (Das könnte man erwarten!!!!)
Sollen in der Schule alle Kinder nochmal zum Thema "Steine werfen" aufgeklärt werden?

Überleg mal was du eigentlich willst und handle dann dementsprechend!

deine Kind alles Gute!

Lg reni

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich habe keine Ahung und hab meine Ruhe

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 13:06 Uhr

In Wikepedia wirste eh keine Infos dazu kriegen................ich schreib das ja nicht aus Lust und Laune raus.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aber es würde schon helfen wenn alle sich an eine vernünftige Abwicklung halten würden

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 13:11 Uhr

und in meinen Augen ist das Körperverletzung und es geht um Prävention von Jugendkriminalität.
Natürlich ist es einfach alles als Schulunfall abzuwickeln und das ist natürlich auch richtig.

Aber das Verhalten des Kindes ist nicht in Ordnung und muß dokumentiert werden.
Da hat sich die Schule drum zu kümmern! Und da gibt es auch nix zu diskutieren................Zitat:

"Besteht gegen Schülerinnen oder Schüler der Verdacht einer strafbaren Handlung, hat die
Schulleitung zu prüfen, ob pädagogische Maßnahmen ausreichen oder ob wegen der Schwere
der Tat eine Anzeige an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erfolgen muss.
Eine Strafanzeige ist insbesondere zu erstatten, wenn der Schulleitung Tatsachen bekannt
werden, die Anhaltspunkte dafür sein können, dass folgende Straftaten an der Schule oder im
unmittelbaren Umfeld davon begangen wurden oder bevorstehen: Straftaten gegen das Leben,
Sexualdelikte, Raubdelikte (wie das "Abziehen" von Sachen unter Gewaltanwendung),
schwere und gefährliche Körperverletzung, besonders schwere Fälle von Bedrohung, Sachbeschädigung
oder Nötigung; darüber hinaus bei politisch motivierten Straftaten, Verstößen
gegen das Waffengesetz, Einbruchsdiebstählen, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr
und dem Besitz, dem Handel oder der sonstigen Weitergabe von Betäubungsmitteln. Die
Lehrkräfte sind verpflichtet, die Schulleitungen zu unterrichten, wenn sie Kenntnis von solchen
oder vergleichbaren Straftaten erhalten. Die Erziehungsberechtigten sind zu benachrichtigen."

Jede weiterführende Schule kann damit umgehen, nur die Grundschulen verhalten sich wie im Kindergarten............

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

montpelle: Du als Lehrerin solltest dich doch damit auskennen........komisch

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 13:11 Uhr

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Pebbie am 05.10.2012, 13:12 Uhr

Du meinst das die Schule den Vorfall runter spielen will, unterbinden ist was anderes......

Davon abgesehen, woher willst Du wissen das keine Lehrerkonferenz stattgefunden hat ? Bist Du den ganzen Tag an der Schule ?

Ausserdem ist das ein Fall den man an den Schulpflegschaftsvorsitzenden weiterleiten könnte. Dieser kann vermitteln und versuchen zum Beispiel eine Schulkonferenz aus diesem Anlass einzuberufen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aber es würde schon helfen wenn alle sich an eine vernünftige Abwicklung halten würden

Antwort von Pebbie am 05.10.2012, 13:16 Uhr

Oha.......
Kinder mit AD(H)S sind also potentiell kriminelle Jugendliche ?

Mag sein das es eine Körperverletzung ist, aber sicherlich keine vorsätzliche.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Richtig, vernünftig und angemessen

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2012, 13:17 Uhr

Der Rat ist sehr gut: "Überlege Dir, was Du ganz konkret willst - und dann schaue, wie Du das erreichst."

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aber es würde schon helfen wenn alle sich an eine vernünftige Abwicklung halten würden

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2012, 13:21 Uhr

Straftat????

Vielleicht liegt die unterschiedliche Reaktion von Grundschulen und weiterführenden Schulen daran, daß bei Grundschulkindern das mit den Straftaten ziemlich sinnlos ist? Stichwort Strafmündigkeit.

Du hängst das zu hoch. Was für eine betroffene Mutter verständlich wäre - aber Du bist doch nicht betroffen, oder?

Dein "Quatsch"-Urteil über mein Posting oben lege ich ab unter "Keine Ahnung gehabt, aber trotzdem gesenft!" Denn Argumente hast Du keine. Ich hätte gerne mit Dir eine Fachdiskussion über juristische Feinheiten bei der Aufsichtspflichtverletzung geführt - aber das wird wohl nichts.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

es geht nicht um die Aufsichtsverletzung -

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 13:44 Uhr

es geht darum das eine Schule verhindern muß das Kinder auf dem Schulhof mit Steinen werfen.
Wenn sie das nciht auf die Reihe kriegen muß ne Anzeige her. Die muß von Seiten der Schule laufen. Wenn die Schule das nicht macht würde ich das als Mutter machen.
Sowas ignoriert man nicht, weder von Seiten der Schule noch von seiten der Eltern.
Dafür ist ein Programm geschrieben worden damit solche Sachen an Schulen eher eingestellt werden können (es sollten alle zusammen arbeiten Schule, Eltern, Polizei und Jugendamt)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

dazu weißt du doch gar nicht genug

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 14:02 Uhr

wenn er seit Tagen mit Steinen auf andere Kinder wirft und es schon mal ein Thema war ist es mit Vorsatz.
Das was du da hineininterpretierst ist dein eigenes Empfinden, das habe ich so nicht geschrieben.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von mams am 05.10.2012, 14:37 Uhr

die anzeige wegen aufsichtspflichtverletzung kannst du dir sparen. es war ein lehrer auf dem hof, das reicht. der kann ja nicht überall sein.
es reicht ohnehin, dass die schüler sich "beaufsichtigt fühlen".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Charlie+Lola

Antwort von montpelle am 05.10.2012, 14:40 Uhr

Komisch ist vielleicht, wie du dich da reinsteigerst und mit irgendwelchen Ausdrücken wild um dich wirfst, die an den Haaren herbeigezogen sind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Richtig, vernünftig und angemessen

Antwort von montpelle am 05.10.2012, 14:42 Uhr

Sie will einen Schuldigen, den sie zur Rechenschaft ziehen kann.
Das zumindest hat sie gesagt.

Und so wie sie hier auftritt, muss man ja schon fast Angst vor Selbstjustiz haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: es geht nicht um die Aufsichtsverletzung -

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2012, 15:03 Uhr

Süße, das IST die Aufsichtspflicht, bzw. deren Verletzung. "Aufsicht" bedeutet, daß die "Aufseher" verhindern sollen, daß der Beaufsichtigte etwas Schädliches tut oder ihm etwas Schädliches zustößt. Verletzt der "Aufseher" diese Pflicht, so daß der Beaufsichtigte einen Schaden anrichtet oder einen Schaden erleidet, hat er die Aufsichtspflicht verletzt. Es sei denn, er konnte diesen Schaden nicht absehen - dann hat er die Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Miolilo am 05.10.2012, 15:04 Uhr

" Kinder die es sahen ranten zur lehrein hin u die sagte bloß: dann schafft sie mal ins sekretariat. "

Und lasse damit - wie viele? - an die 100 Kinder oder mehr ohne Aufsicht???

Im Sekretariat:

- ist eine Ansprechpeson
- die Möglichkeit telefonische Hilfe zu holen
UND keine Kinder die weiterhin beaufsichtig werden müssen!!!

"anscheinend läuft das bei einigen nach dem motto "Pech gehabt".....unglaublich...diese deutsch Wegschau...egalGesellschaft..."

Hier wird wieder einmal auf die falsche Person eingehauen!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nicht aufpassen?

Antwort von Miolilo am 05.10.2012, 15:16 Uhr

"Als der unfall passierte sah es die lehrerin nicht, nicht weil sie nen streit geschlichtet hat sondern weil sie nicht aufgepasst hat."


Was meinst du ganz konkret mit "nicht aufgepasst hat"?

Was hat sie den getan?

Mit einem schwammigen "nicht aufgepasst" kommst du nicht weiter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von huevelfrau am 05.10.2012, 15:43 Uhr

Also, erstmal tut es mir leid was deiner Tochter passiert ist. Aber: Shit happens, sowas kann passieren (sollte natürlich nicht).

Es war ein Lehrer auf dem Hof anwesend, also war die Aufsichtspflich gewährleistet. Er kann sich leider nicht jeden auffälligen Schüler ans Bein binden.

Ich denke, du solltest dich von einem Anwalt beraten lassen, was du machen kannst, vor allem in Hinsicht auf evtl. Folgeschäden.

Und auf jeden Fall als Schulunfall melden. Denn es ist ja in der Schule passiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ich habe keine Ahung und hab meine Ruhe

Antwort von lotte_1753 am 05.10.2012, 15:52 Uhr

beck.de, nicht Wikipedia. Bin sozusagen vom Fach.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das wird ja immer schlimmer

Antwort von Kalleleo am 05.10.2012, 17:00 Uhr

Wieso wird hier mit aller Gewalt der Junge in eine kriminelle Ecke geschoben?
Niemand hätte dies verhindern können.
Ich würde ja gerne mal sehen wie Mütter zurecht kommen wenn sie die Aufsicht über hundert Kinder bekommen.
Das schafft kein Mensch.
Kinder!! sind unberechenbar.
Das ist das (meistens) bezaubernde an ihnen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Suki am 05.10.2012, 17:17 Uhr

den unfallbericht hast du hoffentlich schon ausgefüllt. ich rate dir, dich an anderer stelle ausführlich beraten zu lassen, welche schritte du tun kannst. gerade wenn folgeschäden zu erwarten sind.


lg suki

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@prinzessin26

Antwort von sabine mit amelie am 05.10.2012, 17:20 Uhr

Hallo,

mir tut es auch leid, was deiner Tochter passiert ist und ich wünsche ihr, dass nichts bleibt. Was hier wohl viele unterschätzen, ist die Tatsache, dass durch so einen Unfall z.B. auch die Berufswahl eingeschränkt sein kann, wenn es Spätfolgen gebe. Ich persönlich würde in dem Fall alle Möglichkeiten ausschöpfen, die es gibt. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, schalte einen Anwalt ein und lass dich beraten. Dass die Lehrerin nicht mal nach deinem Kind geschaut hat und einfach gemeint hat, man solle sie in Sekretariat bringen, ist in meinen Augen nachlässig. Sie hätte wenigstens mal schauen können, was passiert ist. Ich kenne natürlich weder den jungen, noch die Eltern, aber wenn der Junge vorher schon auffällig war, sollte erst recht etwas passieren.

Liebe Grüße

Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

na dann

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 19:23 Uhr

hättest besser nachgeschlagen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ja ich steiger mich da rein, weil ich es unglaublich finde wie da von einigen reagiert

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 19:28 Uhr

wird.
Natürlich ist das ein Thema was behandelt werden muß........Gewaltprävention an Grundschulen ist doch nicht unnötiges Zeugs.

Und da sollt man sich einfach mal informieren...............wir hatten in der 1. Klasse genug vorfälle mit Kindern aus der anderen Klasse.

Da wird von den Grundschullehrern sogar empfohlen das die Kinder angezeigt werden.
Aber natürlich kann man das auch im Sande verlaufen lassen und Mütter als überzogen hinstellen.
Das kannste ja am besten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kinder ab 7 Jahren sind voll deliktfähig

Antwort von Sailor am 05.10.2012, 19:35 Uhr

...sofern nicht wegen geistiger Behinderung eine Deliktunfähigkeit vorliegt (was bei "stinknormalem" ADS im allgemeinen nicht der Fall ist, sonst wäre der Junge ja auch nicht in einer Regelschule ohne Begleitperson beschulbar).

Du kannst also auf Schadensersatz - in Falle deiner Tochter auf Schmerzensgeld - verklagen.

Bei einer Augenverletzung mit bleibenden Folgen halte ich deine Reaktion für absolut angemessen und keineswegs für überzogen, wie hier viele meinen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kinder ab 7 Jahren sind voll deliktfähig

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2012, 19:47 Uhr

Nein. Kinder zwischen 7 und 18 sind nach § 828 Abs. 3 BGB nur BEDINGT deliktfähig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ja ich steiger mich da rein, weil ich es unglaublich finde wie da von einigen reagiert

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2012, 19:55 Uhr

Du machst den Fehler zu glauben, dass alle, die nicht in den "kreuziget ihn"-Chor einstimmen, den Vorfall nicht so schlimm und irgendwie harmlos finden. Dem ist nicht so, ich finde das auch ganz schlimm und verstehe die Aufregung der AP als Mutter des verletzten Kindes.

Aber es ist doch keinem geholfen, wenn man da jetzt Ratschläge gibt, die schlicht und ergreifend weder irgendjemandem helfen noch sich auf dem Boden des BGB bewegen. Was hier an hanebüchenden Rechtstipps gegebn wurde, geht auf keine Kuhhaut.

Das Kind ist verletzt und IMHO sollte die Mutter sich jetzt darauf konzentrieren, ihrem Kind die beste Behandlung und Trost zukommen zu lassen. Die beste Behandlung - vor allem zur Absicherung von möglichen Folgeschäden - ist, das Ganze über die Versicherung der Schule laufen zu lassen, denn die ist auch in 50 Jahren ziemlich sicher noch da und gehört zu den kulantesten, was Folgeschäden angeht.

Alles andere ist derzeit nur noch Hexenjagd.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

P.S.

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2012, 20:01 Uhr

Glaube mir: Wenn meinem Kind sowas passieren würde, dann wäre ich auch kopflos und aufgeregt. Aber dann wünsche ich mir keine Helfer, die genauso kopflos und ahnungslos mit mir hysterisch werden, sondern Leute, die einen kühlen Kopf bewahren und mir sachliche (und richtige) Informationen über die nächsten Schritte geben.

Du bist hysterisch in Deinem Hineinsteigern, aber nicht hilfreich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Antwort von Carmar am 05.10.2012, 20:21 Uhr

Der Augenarzt und der Augenklinikarzt hätten sofort fragen müssen WO das passsiert ist. (Vielleicht haben sie das ja gemacht).
Ein Unfall in der Schule ist ein Arbeitsunfall! Auch wenn es komisch klingt bei einem Zweitklässler, es ist so.
Genau deshalb muss es dokumentiert werden in einem Formular, dass dir die Schule geben muss (bzw. die Sekretärin mit dir ausfüllt).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich denke nicht, es gelingt mir das nur nicht immer so auf den Punkt zu bringen.

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 20:52 Uhr

das gebe ich wohl zu...............hab Dir das in einer PN nochmal versucht zu erklären.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

was ja an sich schon ein Unding wäre.........ist es nicht Aufgabe der Lehrerin das in

Antwort von Charlie+Lola am 05.10.2012, 20:56 Uhr

der Klasse zum Thema zu machen?
Streitschlichtung? Gewaltprävention?
Alles leere Worte und keine Umsetzung..............schade das es nicht selbstverständlich ist sowas zum Thema zu machen und zwar von alleine.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Rechtlicher Hinweis, bitte unbedingt beachten!

Antwort von lotte03 am 05.10.2012, 21:35 Uhr

Zuerst einmal gute Besserung an deine Tochter, ich kann sehr gut verstehen wie dir zumute ist, wir hatten mit dem berühmt berüchtigten Schneeball inclusive Steinchen auch schon mal ein verletztes Auge was sehr aufwändig operiert und anschließend behandelt werden musste. Du hast recht- die Wahrscheinlichkeit für folgeerkrankunen ist relativ groß, man muss das immer mal wieder beobachten. Ich bin heute noch SEHR sauer darüber, dass mich die Eltern des"Täters" nicht mal angerufen haben. Evtl. Schadensersatzansprüche wirst du sicherlich nicht realisieren können : die Aufsichtspflicht war grds. Gewährleistet, das Kind nur bedingt deliktfähig und bei Kindern muss man hält auch mit (fast) allen rechnen. Insofern gebe ich Reni (?) absolut Recht: Was willst du erreichen? Du kannst an den Unfall NICHTS ÄNDERN - ber evtl folgeschäden für deine Tochter verringern. Hierfür unabdingbar ist es, dies als SCHULUNFALL zu melden. Bitte mach das unbedingt- in der Regel fragen ja die behandelnden Ärzte, ob es sch um einen Unfall änderte und ein entsprechender Bogen wird von deiner Versicherung versandt. Diese sollte dann Alles mit der Unfallversicherung der Schule ( kommunaler schadensausglech?) regeln. Ansonsten Titel mit der Schule in Verbindung setzen, dass der Unfall dort gemeldet wird. Das St ungleich wichtiger, als über den jungen zu schimpfen- glaube mir!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

vergiss es

Antwort von lotte_1753 am 05.10.2012, 21:39 Uhr

bringt nix.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Reicht schon aus

Antwort von Sailor am 05.10.2012, 22:36 Uhr

"Nein. Kinder zwischen 7 und 18 sind nach § 828 Abs. 3 BGB nur BEDINGT deliktfähig. "

Oh, da hat aber jemand die Paragrafen ganz genau nachgeschlagen.

Von mir aus bedingt deliktfähig. Bedingt deliktfähig reicht in diesem Fall vollkommen aus. Ein 8-Jähriger - auch mit ADS - hat zu wissen und zu verstehen, dass er mit Steinwürfen andere schwer verletzen kann. Diese Einsicht kann man bei einem 8-Jährigen durchaus voraussetzen. Deliktsfähigkeit greift hier also.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aber es würde schon helfen wenn alle sich an eine vernünftige Abwicklung halten würden

Antwort von Ebba am 05.10.2012, 22:46 Uhr

Es wäre einfacher gewesen, wenn du die Quelle deines Zitates genannt hattest. Egal, ich habe sie gefunden und dort heißt es zu strafunmündigen Schülern:
"5.3 Zuständigkeit bei Anzeigen? Anzeige bei Strafunmündigen?

Eine Strafanzeige oder ein Strafantrag ist in der Regel schriftlich bei der Polizei, gegebenenfalls über den jeweiligen Ansprechpartner Polizei der Schule, zu stellen. Strafanzeigen oder Strafanträge können auch in der örtlichen Polizeiwache gestellt werden.

Die Anzeige von strafunmündigen Kindern (unter 14 Jahren) ist vom Einzelfall abhängig. Bei diesen Fällen soll der Ansprechpartner Polizei der Schule einbezogen werden.

Sollte bei strafunmündigen Kindern die Vermutung bestehen, dass Erziehungsdefizite bei den Sorgebe-rechtigten gegeben sind, nimmt die Schule direkt mit dem zuständigen Jugendamt beziehungsweise mit dem für das Einzugsgebiet der Schule zuständigen Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) Kontakt auf."
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.48262.de

Das hört sich dann doch schon deutlich anders an, als in dem von dir zitierten Textabschnitt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

es war nicht diese Quelle aber auch da stehen genug Hinweise drin das die Schule sich,

Antwort von Charlie+Lola am 06.10.2012, 7:18 Uhr

wenn sie sich an dieses Rundschreiben halten würde, sich nicht richtig verhalten hat!

Ich kann natürlich auch nur lesen was ich lesen will.

Letztendlich geht es doch darum das keine Kinder andere Kinder mit Steinen zu bewerfen haben.
Ob jetzt Anzeige oder nicht, aber es sollte von der Schule definitiv eine Reaktion kommen.

Und da verstehe ich nicht das die meisten Eltern hier anscheinend es völlig normal finden das es totgeschwiegen wird.
In meinen Augen nicht richtig.

Soll sie sich Geld von der Versicherung holen und den Vorfall unter den Teppich kehren?
Toller Lernerfolg für die Mitschüler und Armutszeugnis für die Grundschule sowas unkomentiert stehen zu lassen.
Zumal er es ja wohl nicht das erste Mal gemacht hat.

Erst mal Augen verschließen und dann wundern warum es schlimmer wird.........komisches Verhalten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Zitat dazu aus Deiner Quelle

Antwort von Charlie+Lola am 06.10.2012, 7:21 Uhr

3.4 Einer Person, die eine Gewalttat beging, ist Hilfe anzubieten. Zur Hilfe gehören eine sachlich konfrontierende Auseinandersetzung mit dem Geschehen und seinen Folgen (durch Gespräche oder schriftliche Berichte) ohne Beschönigung ebenso wie die Anleitung zur Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer. Gewaltverhalten allein mit repressiven Maßnahmen zu begegnen, kann sich gegebenenfalls kontraproduktiv auswirken.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: was ja an sich schon ein Unding wäre.........ist es nicht Aufgabe der Lehrerin das in

Antwort von desire am 06.10.2012, 7:44 Uhr

sag ich ja....."egal, was gehts mich an, ist hier nicht das Thema"...typisch...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: es war nicht diese Quelle aber auch da stehen genug Hinweise drin das die Schule sich,

Antwort von Miolilo am 06.10.2012, 8:04 Uhr

" Toller Lernerfolg für die Mitschüler und Armutszeugnis für die Grundschule sowas unkomentiert stehen zu lassen".

Und woher weißt du, dass nichts geschehen wird oder bereits geschehen ist?
Gespräche in den Klassen?
Gespräche mit Sozialarbeiter( oder was auch immer der Schule zur Verfügung steht)
Zusammenkunft mit Eltern und steinwerfendem Kind( Kinder, denn anfangs wurde von mehreren gesprochen)?

Die Aufsichtspflicht - und das war ja der Ausgangspunkt und die Überschrift - nicht verletzt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hä? wo habe ich das denn geschrieben?

Antwort von Charlie+Lola am 06.10.2012, 8:25 Uhr

die Aufsichtpflichtsverletzung ist doch bei mir gar nicht Thema.................das die Schule nicht macht schreibt die Ausgangsposterin doch recht deutlich.

Ich kann nicht durchs Netz gucken ob sie lügt, aber erstmal hat die Schule ja nix unternommen.

Nach den ersten Vorfällen nix, und jetzt auch nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: es war nicht diese Quelle aber auch da stehen genug Hinweise drin das die Schule sich,

Antwort von Ebba am 06.10.2012, 9:20 Uhr

"Und da verstehe ich nicht das die meisten Eltern hier anscheinend es völlig normal finden das es totgeschwiegen wird."

Den Eindruck habe ich nun überhaupt nicht gewonnen. Allerdings sind so einige hier der Meinung, dass die Reaktion der Schule "angemessen" sein sollte und es niemandem hilft, wenn eine "Hexenjagd" eröffnet wird und es zu überschießenden Reaktionen kommt.

In der Tat scheint es heute aber auch für viele schwierig zu sein, die Balance zwischen nichts tun und panisch reagieren zu finden. Wie zB Schule und Amtsgericht im ersten Anlauf hier.
http://www.wbs-law.de/internetrecht/freispruch-fur-amok-posting-bei-facebook-28483/

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.