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Geschrieben von Miolilo am 22.03.2009, 13:00 Uhr

Nachtrag

Du schreibst, dass er eine Förderstunde in D bekommt. Was genau missfällt dir denn nun daran? Dass noch 10 andere Kinder dort sind?
Die Art der Übungen?

"und im Unterricht fängt es JETZT erst an.Er langweilt sich, sagt das auch, und bekommt dafür dann Einträge wegen nicht aufpassen."

Wenn er schon so weit in Mathe ist, bedarf er hier keine zusätzlichen Förderung, also bekommt da auch keinen Förderunterricht. Dass er stört, wenn es um Dinge geht, die er schon kann ist schlicht und einfach nicht ok.
Selbst wenn er sich in dem Moment langweilt. Viele Eltern glauben, dass alleine eine von den Kinder geäußerte Langeweile (wobei sich viele Kinder aus unterschiedlichen Gründen langweilen) Grund genug ist, den Unterricht stören zu "dürfen". Langeweile auch mal auszuhalten, muss auch gelernt werden.

Die Aussagen, die die Lehrerin gesagt haben soll, sind, wenn sie tatsächlich so und genau so gefallen sind, nicht ok.
Aber ich warne sehr dringend davor alles Äußerungen die die Kinder machen 1:1 zu übernehmen. Ich meine damit nicht, dass die Kinder absichtlich lügen, aber vieles kommt ganz anders an, als es gesagt wurde. Und aus dem Zusammenhang gerissen bekommt alles noch mal eine ganz andere Bedeutung.

"Die neue Deutschlehrerin meckerte nur an meinem Sohn herum, er könne nicht mal ordentlich schreiben, die einfachsten Regeln nicht, er sei wohl dumm. Ich bat um ein Gespräch,"

"Ja, und dann mobbt sie meinen Sohn, wo sie kann. Aus ihm wird nie was, denn er könne ja nichtmal seine eigene Sprache, und bei SOOO einer Mutter könne ja nichts aus ihm werden."

Wenn du es also nicht aus "erster Hand" weißt, es dir also selber gesagt wurde, dann werte diese Aussagen mit großer Vorsicht!!!!

"Das Ergebnis der Tests hat niemanden wirklich interessert.
Die Kinderpsychologin schreibt jetzt eine dringende Empfehlung, dass er möglichst auch rückwirkend den Nachteilsausgleich bekommt. Ich soll definitiv keine Arbeiten mehr anerkannen, solange er den nicht bekommt. "

Und ein Nachteilsausgleich kann nicht rückwirkend gewährt werden. Momentan kannst du also noch gar nicht sagen, ob oder ob nicht die Legasthenie deines Sohnes anerkannt wird.

Und es stimmt, was momworking gesagt hat: mit der Unterschrift unter dem Halbjahreszeugnis oder unter den Proben/LZK zeigen die Eltern nur, dass sie sie gesehen haben. Es gibt kein "Anerkennen" oder nicht Anerkennen.

Mio

 
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