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Geschrieben von Reinhardus am 23.02.2011, 17:47 Uhr

NRW - Schulgesetz, §54

In NRW haben Eltern keinen Entscheidungsspielraum bzgl. der schulärztlichen Untersuchungen ihrer Kinder, da sie für die Kinder verpflichtend sind. Auch einer schulärztlichen Untersuchung z.B bei vorzeitiger Einschulung könnten Eltern sich nicht widersetzen.
Andererseits ermöglicht das Gesetz dem Schulleiter nach schulärztl. Untersuchung bei Gefährdung der Gesundheit der Mitschüler sogar den Ausschluss vom Unterricht ohne das Einverständnis der Eltern. Aber das hat natürlich nichts mit den Zähnen zu tun.
Gruß R

 
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