Geschrieben von Reinhardus am 23.02.2011, 17:47 Uhr |
NRW - Schulgesetz, §54
In NRW haben Eltern keinen Entscheidungsspielraum bzgl. der schulärztlichen Untersuchungen ihrer Kinder, da sie für die Kinder verpflichtend sind. Auch einer schulärztlichen Untersuchung z.B bei vorzeitiger Einschulung könnten Eltern sich nicht widersetzen.
Andererseits ermöglicht das Gesetz dem Schulleiter nach schulärztl. Untersuchung bei Gefährdung der Gesundheit der Mitschüler sogar den Ausschluss vom Unterricht ohne das Einverständnis der Eltern. Aber das hat natürlich nichts mit den Zähnen zu tun.
Gruß R
- Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung? - perelin18 22.02.11, 14:29
- Re: Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung? - SkyWalker81 22.02.11, 14:43
- Re: Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung? - KölscheMädche 22.02.11, 14:47
- Re: Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung? - perelin18 22.02.11, 14:53
- Re: Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung? - biggi71 22.02.11, 15:35
- Re: Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung? - Suki 22.02.11, 17:15
- Re: Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung? - Verona 23.02.11, 8:40
- Re: Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung? - krummenau 23.02.11, 9:36
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