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Geschrieben von sunnymausi am 22.02.2008, 8:37 Uhr

Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme...

bekommen...?

In der Auswertung vom letzten Jahr steht..
"..Die Ergebnisse der diagnostischen Untersuchung belegen, dass **** beim Rechnen, Lesen und Schreiben deutliche Leistungsdefizite zeigte. Hier lagen ihre Leistungen unter dem Niveau der Klassenstufe 2 und unter ihren durchschnittlichen nonverbalen Fähigkeiten, so dass unserer fachlichen Einschätzung nach die Diagnose einer kombinierten Störung schulischer Fertigkeiten (F 81.3 nach ICD-10) zu stellen ist. Diese umschriebene Entwicklungsstörung umfasst sowohl die Lese-Rechtschreibstörung als auch die Rechenstörung. .."

Oder nicht?
Mit der Lehrerin ist nicht zu reden, die meint, meine Tochter kann soweit alles.
Was ja nicht stimmt.

 
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