Geschrieben von sunnymausi am 22.02.2008, 8:37 Uhr |
Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme...
bekommen...?
In der Auswertung vom letzten Jahr steht..
"..Die Ergebnisse der diagnostischen Untersuchung belegen, dass **** beim Rechnen, Lesen und Schreiben deutliche Leistungsdefizite zeigte. Hier lagen ihre Leistungen unter dem Niveau der Klassenstufe 2 und unter ihren durchschnittlichen nonverbalen Fähigkeiten, so dass unserer fachlichen Einschätzung nach die Diagnose einer kombinierten Störung schulischer Fertigkeiten (F 81.3 nach ICD-10) zu stellen ist. Diese umschriebene Entwicklungsstörung umfasst sowohl die Lese-Rechtschreibstörung als auch die Rechenstörung. .."
Oder nicht?
Mit der Lehrerin ist nicht zu reden, die meint, meine Tochter kann soweit alles.
Was ja nicht stimmt.
- Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme... - sunnymausi 22.02.08, 8:37
- Re: Kostenübernahme für was meinst du??? - mini99 22.02.08, 8:54
- Hatte ich vergessen zu schreiben, sorry... - sunnymausi 22.02.08, 9:17
- Re: Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme... - oeli_bene 22.02.08, 9:51
- Re: Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme... - sumse 22.02.08, 15:32
- Re: Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme... - KatjaR 22.02.08, 16:05
- Re: Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme... - sumse 22.02.08, 15:32
- Re: Kostenübernahme für was meinst du??? - mini99 22.02.08, 8:54