Geschrieben von sunnymausi am 22.02.2008, 8:37 Uhr |
Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme...
bekommen...?
In der Auswertung vom letzten Jahr steht..
"..Die Ergebnisse der diagnostischen Untersuchung belegen, dass **** beim Rechnen, Lesen und Schreiben deutliche Leistungsdefizite zeigte. Hier lagen ihre Leistungen unter dem Niveau der Klassenstufe 2 und unter ihren durchschnittlichen nonverbalen Fähigkeiten, so dass unserer fachlichen Einschätzung nach die Diagnose einer kombinierten Störung schulischer Fertigkeiten (F 81.3 nach ICD-10) zu stellen ist. Diese umschriebene Entwicklungsstörung umfasst sowohl die Lese-Rechtschreibstörung als auch die Rechenstörung. .."
Oder nicht?
Mit der Lehrerin ist nicht zu reden, die meint, meine Tochter kann soweit alles.
Was ja nicht stimmt.
Re: Kostenübernahme für was meinst du???
Antwort von mini99 am 22.02.2008, 8:54 Uhr
Für was soll wer Kosten übernehmen? Für Nachhilfe oder was meinst du?
LG
Hatte ich vergessen zu schreiben, sorry...
Antwort von sunnymausi am 22.02.2008, 9:17 Uhr
Ich meine damit eine Kostenübernahme für Rechtschreib- und auch Rechentherapie.
Ich soll jetzt noch den Test abwarten und dann hätte ich wohl eher mehr Glück.
Aber soll wohl schwer werden..
Bei manchen klappt es sofort und bei anderen eher nicht...
Re: Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme...
Antwort von oeli_bene am 22.02.2008, 9:51 Uhr
Hallo,
wieso sagt die Lehrerin, dass Deine Tochter soweit alles könne?
LG,
oele_bene
Re: Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme...
Antwort von sumse am 22.02.2008, 15:32 Uhr
Du brauchst ein Gutachten, welches belegt, dass eine LRS/Dyskalkulie-Therapie bei deiner Tochter notwendig ist, um emotionalen Schaden zu vermeiden.
Wende dich an den Klassenlehrer um das weitere Vorgehen zu besprechen. Er/sie erstellt das Gutachten (Schulbericht).
Die Aussichten auf Kostenübernahme sind allerdings eher mau-aber einen Versuch ist es wert.
Re: Könnt ich damit auch eine Kostenübernahme...
Antwort von KatjaR am 22.02.2008, 16:05 Uhr
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, muss bei uns in Bayern schon ein "Schaden" vorliegen bevor das Jugendamt Kosten übernimmt.
Grüße
Katja