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Geschrieben von Reni+Lena am 18.09.2012, 17:53 Uhr

ich lese das so, dass das Kind dafür verantwortlich ist...

der Knabe ist in der dritten klasse und somit beschränkt deliktfähig. Das heisst,
"eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige selber verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist nur möglich, wenn er auf Grund seines Alters und seiner Reife erkennen musste, dass durch sein Verhalten ein Schaden entstehen konnte (bedingt deliktfähig)"

ich nehme mal an, dass man einem 9 jährigen Kind zutrauen kann, dass es weiß, dass eine federmappe keine Schwimmente ist.

Weiter ist zu beachten: Wenn das Kind wirklich als sooooo unreif eingestuft wird, dass es sein Handeln gar nicht einschätzen kann wird dann wohl dieser zusatz zutreffen:

"
Auf der anderen Seite sollen die Geschädigten natürlich auch nicht schutzlos dastehen, wenn Ihr "Sprössling" einmal die Fensterscheibe des Nachbarn zerbrechen sollte. Deshalb nimmt der Gesetzgeber ggf. Sie in die Haftung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben (gem. § 832 BGB). Dies wird vom Gesetzgeber von vorneherein unterstellt. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann können Sie auch nicht haftbar gemacht werden. Allerdings ist ein solcher Nachweis in der Regel schwer zu erbringen."



Nachzulesen unter:

http://www.barmenia.de/ratgeber/431.asp

ich würde die Eltern knallhart anzeigen. Schon um das Verhalten des Kindes zu unterbinden. Seiht ja nicht so aus als hätten die dem Knaben die leviten gelesen.

Lg reni

 
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