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Geschrieben von Trini am 07.04.2008, 7:54 Uhr

@ Henni - eine rechtliche Frage

Wie oft dürfen solche zusätlichen Pflichtveranstaltungen denn angesetzt werden?????

Da gibt es ganz sicher eine Beschränkung.

Darf eine solche Pflichtveransteltung wirklich andernorts angesetzt werden, ohne dass sich der Veranstalter um den Transport kümmert???

Unsere "Schulauswahl" zum Waldlauf (Gymnasium) ist selbstredend GEMEINSAM mit dem (Linien-)Bus da hin gefahren.
Und zum Baltic-Skating hat die Klassenlehrerin (Grundschule) die Fahrgemeinschaften organisiert.
Die Kinder wurden nicht einfach an den Ort des Geschehens beordert.

Trini

 
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