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Geschrieben von Henni am 09.05.2009, 14:36 Uhr

Guck zum Beispiel mal hier:

das gilt für Ba Wü, und da ist z.B. auf Seite 5 eine "sollte" regelung angeführt über die Zahl der Begleitpersonen, das ist also nicht wirklich rechtlich geregelt! Dort steht, dass man ab 20 Schülern eine weitere Begleitperson mit nehmen SOLLTE....ansonsten gibts da mmn echt keien Festlegung! Ansonsten finde cih den TExt eh

interessant..

http://www.schulstiftung-freiburg.de/de/forum/pdf/pdf_189.pdf

 
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