Geschrieben von cube am 17.03.2022, 10:25 Uhr |
Grundlage
können zB Brandschutzvorschriften des jeweiligen BL´s sein.
Je nach dem dürfen dann zB gar keine Jacken etc offen in den Gängen hängen oder liegen, weil dieser ein Fluchtweg ist, also 1. möglichst keine Hindernisse aufweisen darf und 2. keine brennbaren/brandbeschleunigenden Dinge dort liegen/hängen dürfen.
Wenn man dann noch dazu eine Auflage hat, wegen Stolpergefahr keine Jacken etc in der Klasse zu haben, kann man als Schule ganz gut argumentieren. "wir müssen das - leider entstehen dadurch Kosten, die umgelegt werden müssen".
Und ganz simpel gesagt: Schulbücher müssen auch gekauft werden, weil man die eben zum lernen braucht. Die Schließfächer sind dann eben auch Vorschrift und müssen gemietet (bezahlt) werden.
Also ja - ohne das gut zu finden - kann ich mir vorstellen, dass es sehr wohl rechtens ist.
Dann nicht zu mieten wird dann nicht möglich sein: wenn Kind seine Sachen weder im Gang noch im Klassenraum aufbewahren darf, muss es einen Spind haben.
- Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - Cozie 16.03.22, 11:59
- Re: Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - Caot 16.03.22, 13:39
- Re: Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - Banu28 16.03.22, 15:23
- Re: Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - Schneewittchen30 16.03.22, 16:14
- Re: Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - lilly1211 16.03.22, 19:03
- Re: Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - Tini_79 16.03.22, 20:48
- Re: Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - mams 16.03.22, 21:45
- Re: Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - Briefkopf 16.03.22, 22:28
- Re: Grundlage - cube 17.03.22, 10:25
- Re: Schließfach zur Miete in Grundschule Pflicht? - Becky32 22.09.22, 15:21