Geschrieben von momworking am 08.04.2008, 22:09 Uhr |
Frage an die Lehrerinnen unter euch
In Bayern darf man die nicht behalten?
In Hessen wurde mir bisher an allen Schulen gesagt, dass Leistungsnachweise jedweder Art den Kindern gehören und ihnen somit zumindest nach Abschluss des Schuljahres auszuhändigen sind.
Ausnahme: Die Vergleichsarbeiten.
Vielleicht irre ich mich aber auch gerade gewaltig???
VlG
Annette
- Frage an die Lehrerinnen unter euch - Idamama 08.04.08, 18:30
- Re: Frage an die Lehrerinnen unter euch - MAriakat 08.04.08, 20:25
- Re: Frage an die Lehrerinnen unter euch - momworking 08.04.08, 22:09
- Re: Frage an die Lehrerinnen unter euch - Eleanamami 08.04.08, 22:13
Wohin geht Euer Kommunionausflug ??
Darf ich ihm mal so richtig einfahren lassen?
Mc Neill ergolight 900, hat den jemand?
Regelmässiges üben
Beitrag hochhol: @ Henni , rechtliche Frage
Wenige Freunde
Kann man einfach so zum Schulamt gehen und in die
Bücher "Narnia" für GSKinder
Phorms Schule Berlin/München