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Geschrieben von momworking am 08.04.2008, 22:09 Uhr

Frage an die Lehrerinnen unter euch

In Bayern darf man die nicht behalten?
In Hessen wurde mir bisher an allen Schulen gesagt, dass Leistungsnachweise jedweder Art den Kindern gehören und ihnen somit zumindest nach Abschluss des Schuljahres auszuhändigen sind.
Ausnahme: Die Vergleichsarbeiten.
Vielleicht irre ich mich aber auch gerade gewaltig???
VlG
Annette

 
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