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Geschrieben von Idamama am 08.04.2008, 18:30 Uhr

Frage an die Lehrerinnen unter euch

Eine Nachbarin fragte mich, ob man zum Ende der Grundschulzeit die schriftlichen Proben, die das Kind während der GS Zeit geschrieben hat anfordern kann. Sie würde diese gerne haben für die Tochter, wenn sie mal groß ist.Weiß darüber jemand Bescheid?
Gruß
Tanja

 
3 Antworten:

Re: Frage an die Lehrerinnen unter euch

Antwort von MAriakat am 08.04.2008, 20:25 Uhr

Nein, kann man soweit ich weiß nicht, zumindest nicht in BAyern. Sie müssen auf jeden Fall 2 Jahre lang (nach Beendigung des Schuljahresen) aufgehoben werden. D.H. man könnte zum Ende der GS Zeit höchstens die Proben der ersten 2 Jahre haben und da schreibt man ja keine.
Allerdings kopieren sich praktisch alle, die ich kenne die Arbeiten - ich auch. Das reicht als Erinnerung.

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Re: Frage an die Lehrerinnen unter euch

Antwort von momworking am 08.04.2008, 22:09 Uhr

In Bayern darf man die nicht behalten?
In Hessen wurde mir bisher an allen Schulen gesagt, dass Leistungsnachweise jedweder Art den Kindern gehören und ihnen somit zumindest nach Abschluss des Schuljahres auszuhändigen sind.
Ausnahme: Die Vergleichsarbeiten.
Vielleicht irre ich mich aber auch gerade gewaltig???
VlG
Annette

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Re: Frage an die Lehrerinnen unter euch

Antwort von Eleanamami am 08.04.2008, 22:13 Uhr

Nein du irrst nicht....ich habe keine einzige Arbeit hier oder sonst wo. Die haben alle die Kinder, denen gehören sie ja auch!

LG

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