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Geschrieben von Simpleton am 07.04.2008, 11:56 Uhr

Kann man einfach so zum Schulamt gehen und in die

Akte seines Kindes reinschaun??

Hallo Ihr,

eine Mutter deren Sohn auch auf die Schule meines Sohnes geht hatte ein wenig Probleme mit der Direktorin.
Sie ist dann einfach mal zum Schulamt gegangen und hat sich die Akte seines Sohnes geben lassen um zu sehen was die Schule über ihren Sohn schreibt (war natürlich nichts Gutes)

Kann man das so einfach machen??

LG

 
8 Antworten:

Lügengeschichte??

Antwort von Henni am 07.04.2008, 14:20 Uhr

Hallo

also in den beiden Bundesländern in denen ich Lehrerin bin oder war hat das schulamt gar keien Akte über schüler. Die Akte führt die schule selbst. Da steht aber in der regel gar nichts drin außer eben so versetzungsgeschichten und adressänderungen oder so. Was glaubt sie oder du denn was eine "schule" da schreibt? zeugnisse bekommt man doch regelmäßig.Da steht ja das wesentliche drin. Also was soll da stehen?

klar, ei paar unserer fortgeschrittenen hausptschüler haben manchmal Einträge im Klassenbuch wegen fehlverhaltens . DAS könnte man in eine "akte2 eintragen. aber di Eltern bekommen die Benachrichtigung ja sowieso bei einem Eintrag.

Ich verbuche diese Aussagen deiner freundin als "Ammenmärchen" ehrlich gesagt.
Und WENN es eine Akte GÄBE, dann dürfte da ohne wissen desjenigen der sie führt auch sicher keiner reinschauen...oder?

LG HEnni

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Re: Kann man einfach so zum Schulamt gehen und in die

Antwort von hormoni am 07.04.2008, 15:35 Uhr

Hallo!

Also soweit mir das jetzt Bewußt ist, geht das gar nicht so ohne weiteres. Normalerweise liegt die Schulakte nur in der Schule vor und wir da im Bedarfsfall dann (z.B bei Versetzung an eine andere Schule) dorthin gesandt. Das dauert aber oft bis zu 3 Wochen. Dass das Schulamt die Akte hat, ist mir völlig neu - bin mal gespannt, was hier so geantwortet wird.

LG

hormoni

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Also ein Einsichtsrecht hat man ja wohl. Oder ?...

Antwort von sasu am 07.04.2008, 15:46 Uhr

Und über's Schulamt muss man gehen, falls die Schule selbst die Einsichtnahme verweigert. So habe ich gehört.

Gruss,
sasu

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Re: Also ein Einsichtsrecht hat man ja wohl. Oder ?...

Antwort von Celine2 am 07.04.2008, 17:45 Uhr

Hallo!

Das Schulamt hätte viel zu tun, wenn da die ganzen Schülerakten rumliegen würden *g*. Stell dir mal vor, von jedem Schüler eine Akte - Nee, die Akten liegen an den Schulen.

Die Schülerakte wird bei Schulantritt angelegt und wandert dann weiter mit. Ich kenne es so, dass sie zentral nach Klassen geordnet abgelegt sind, so dass jeder Lehrer aus der Klasse Zugang hat, wenn er etwas nachsehen muss (z. B. welchen Verweis man geben muss, liegt schon einer vor; Telefonnummer, wenn man die Eltern anrufen muss...)

Ob die Eltern Einsicht haben, weiß ich nicht, aber da steht nichts "Geheimes" drinnen außer Daten, Zeugnissen und ggf. Verweisen oder Gutachten. Aber das haben die Eltern alles gesehen, das wird ja nach Hause geschickt zum Unterschreiben.

Ich glaub die Story auch nicht so ganz...

LG, Cel

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Nachtrag + Frage

Antwort von Celine2 am 07.04.2008, 17:49 Uhr

Was stand denn, von der Schule geschrieben, in der Akte, was die Mutter nicht wusste?

Mir fällt nichts ein, was in der Akte steht, was die Eltern nicht auch wissen... (Adresse, Telefonnummer, Zeugnisse, Verweise, Mitteilungen, evtl. Gutachten von Psychologen etc., aber auch das kennen die Eltern bei Minderjährigen)

LG, Cel

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Eine Schülerakte

Antwort von Henni am 07.04.2008, 18:57 Uhr

ist keien geheimnis! Aber es steht dort auch nichts drin was die Eltern nciht wissen!! In meiner eigene personalakte stehen doch auch nur Dinge, die ich weiß! udn WENN da mal was "böses" reingekommen wäre, dann hätte ihc das doch auch selbst vorher so mitgeteilt bekommen, also eine dienstaufsichtsbeschwerde oder so ist ja nciht HEIMLICH sondern derjenige bekommt sie dann auch! Ein schüler, der einen verweis bekommt, bekommt den per Post mit einschreiben nach Hause. In der Akte steht dann "am 1.2.1978 einen verweis erhalten siehe Anlage" da ist dann genau der verweis drin. es wäre BLÖDSINN eltern da reinsehen zu lassen, es sit sicher auch nciht gesetzlich verboten aber eben einfach unnötig! Versteh nciht was di bekannte dann angeblich gesehen haben soll oder so!

Wennd er schüler dann wie gesagt wechselt geht seine akte mit. von mir auch können alle eltern die Akten ihrer kinder auch zuhasue führen, aber da verschwindet ja immer alles, da ist es in der schule besser aufgehoben, Aus dem grund sammeln wir auch immer alle zeugnisse wieder ein...

LG HEnni
Komische Story...

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Re: Kann man einfach so zum Schulamt gehen und in die

Antwort von MAriakat am 07.04.2008, 22:24 Uhr

Ich glaube, die Mutter hat dich angelogen. Schülerakten sind nicht im Schulamt, sondern im Regal des Schulleiters. Da stehen auch keine Schülerbeobachtungen drin. Komisch, komisch...

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Re: Kann man einfach so zum Schulamt gehen und in die

Antwort von adarat am 07.04.2008, 22:45 Uhr

Hallo,

ich arbeite im Sekretariat einer GS in Bayern.
Die Schülerakte wird bei Schuleintritt angelegt. Sie beinhaltet Deckblatt mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Anlagen- die zum späteren Zeitpunkt dazu kommen wie Zeugnis, oder Gastschulantrag,oder Verweise, Gutachten usw-
Dann kommt das Schülerbeobachtungsbogen- steht in der Regel nichts drin- nur ob das Kind in einer andere Schule (Umzug) gewechselt hat und warum
dann kommt das Anmeldeblatt- wurde bei der Schuleinschreibung ausgeteilt, unterschrieben von den Eltern
dann kommt die Ärtztliche Untersuchung von der Schulärztin/Arzt
dann ggf Gastschulantrag oder irgendwelche Gutachten oder Kopien der Verweise, Bußgelderbescheide, Sorgerechtbeschluß oä
dann kommen die Kopien der Zeugnisse dran.
Alle Schülerakten verbleiben bei der Schule bis das Kind umzieht oder in einer weiterführende Schule wechselt.
Es steht nichts in der Akte, was die Eltern nicht wissen.

Grüße
adarat

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