Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Mickie am 04.12.2012, 23:08 Uhr

Ersatz für kaputte Sachen - hat man ein Recht darauf oder Pech?!

Kinder unter 7 Jahren sind nicht haftbar...

Auch eine Haftpflicht zahlt nur dann wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Sprich wenn wäre die Schule haftbar, sofern sie die Aufsichtspflicht verletzt hätten.

Ach so und für Autoschrammen gilt das gleiche ;-)

Ich persönlich wie würde ich es handhaben, ganz ehrlich ich weiss es nicht. Wenn im privaten Rhamen was vorfällt würde ich den Schaden wohl übernehmen, im Rhamen der Schule käme es wohl auch darauf an wie mein Kind die Situation wahrgenommen hat und ob es eine Meldung von den Lehrern gab.

Auf den Schrieb einer Mutter hin würde ich vermutlich auch nur mit den Achseln zucken und fragen warum wir es zahlen sollen. Wäre aber auch da Situationsabhängig ob ich vorher von dem Vorfall wüsste oder nicht.

Wenn meiner mir es selber erzählt hätte da ist ihm ein "Missgeschick" passiert würde ich vermutlich von mir aus versuchen den Schaden auszugleichen.

Ansonsten ja gerade Jacken mit den Reissverschlussmützen gehen gerne kaputt, da Kinder da nunmal dran ziehen.

Gruss Mickie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.