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Geschrieben von Reinhardus am 10.01.2011, 18:08 Uhr

Das trifft den Kern der Problematik

Reni hat völlig recht mit Ihrer Äußerung.
Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung am Sportunterricht abseits von der aktiven Teilnahme. Hier entscheidet der Lehrer bei Ausfällen bis zu 6 Wochen. Darüber hinaus der Schulleiter. Ein ärztliches Attest, anders als oben gesagt, ist immer nur Grundlage für eine entsprechende Entscheidung von Lehrer oder Schulleiter. Klar ist aber sicher, dass ein Lehrer einen Schüler mit Gipsbein nicht zum Dauerlauf zwingt, ob mit oder ohne Attest. Für solche Fälle verlangen ja auch nur geistig Verwirrte ein Attest.
Den Fall des vorzeitigen nach Hause gehen muss man jedoch noch unter dem Gesichtspunkt betrachten, ob der Schulweg zumutbar und gesichert zu einem anderen als dem üblichen Unterrichtsende ist. Wenn z.B kein Bus fährt und die Eltern ihr Kind nicht abholen können, dann sollte das Kind nicht so einfach in der Gegend herumlaufen.

LG R

 
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