Geschrieben von like am 12.04.2011, 20:55 Uhr |
das hängt mit dieser Infinitivgruppe zusammen
bei derm man nach neuer deutscher Rechtschreibung kein Komma mehr setzen braucht ( aber kann).
Ich kopier mal:
Erweiterter Infinitiv
Ein erweiterter Infinitiv (genauer: eine Infinitivgruppe) wird üblicherweise durch Komma abgetrennt. Nach neuer deutscher Rechtschreibung kann man das Komma in vielen Fällen weglassen, wenn dadurch keine Missverständnisse entstehen (erweiterter Infinitiv hervorgehoben):
Alte und neue Rechtschreibung: „Uta glaubte fest, den Mann schon einmal gesehen zu haben.“
Nach neuer Rechtschreibung ebenfalls zulässig: „Uta glaubte fest den Mann schon einmal gesehen zu haben.“
Das „zu haben“ ist der Infinitiv, der um „den Mann schon einmal gesehen“ erweitert ist.
Wenn ein bloßer, nicht erweiterter Infinitiv vorliegt, kann nach neuer deutscher Rechtschreibung zur Verdeutlichung ein (nach alter Rechtschreibung nicht erlaubtes) Komma gesetzt werden.
„Uta versuchte zu singen.“ (alte Rechtschreibung) „Uta versuchte(,) zu singen.“ (neue Rechtschreibung)
Man setzt das Komma beim erweiterten Infinitiv vor allem dann, wenn der Satz sonst nicht eindeutig wäre.
„Uta versuchte, nicht das Lied zu singen.“ „Uta versuchte nicht, das Lied zu singen.“
Ein Komma beim erweiterten Infinitiv wird gesetzt, wenn dieser Satzteil von einem Substantiv abhängt (§75,(2)) oder sich auf ein Korrelat oder ein Verweiswort bezieht (§75,(3)) (erweiterter Infinitiv hervorgehoben):
„Daran, jetzt zu verschwinden, hatte er noch nicht gedacht.“
Das Beispiel zeigt, dass der Satz jeweils auch dann vollständig wäre, wenn entweder „daran“ oder „jetzt zu verschwinden“ fehlen würde – zwei funktionsgleiche Satzglieder in einem Satz sind aber nicht erlaubt, weshalb der erweiterte Infinitiv in der Funktion einer Apposition mit Komma abgetrennt werden muss.
Die gewöhnliche Konstruktion lautet (erweiterter Infinitiv hervorgehoben):
„Er hatte noch nicht daran gedacht, jetzt zu verschwinden.“
Wenn die Infinitivgruppe mit „um“, „ohne“, „statt“, „anstatt“, „außer“ oder „als“ beginnt, muss das Komma gesetzt werden. (§75 (1))
„Sie hat sich nicht so angestrengt, um jetzt zu verschwinden.“ „Sie hat trainiert, ohne zu schwitzen.“ „Sie hat trainiert, anstatt das Eis, das sie gekauft hat, zu essen.“
In den Fällen, die nicht geregelt wurden, kann ein Komma gesetzt werden, um die Gliederung zu verdeutlichen oder um Missverständnisse auszuschließen.
- Kommasetzungsfrage - kanja 12.04.11, 16:42
- Re: Kommasetzungsfrage - ansaluli 12.04.11, 16:49
- Re: Kommasetzungsfrage - mozipan 12.04.11, 16:49
- Re: Kommasetzungsfrage - chartinael 12.04.11, 16:53
- Re: Kommasetzungsfrage - Badefrosch 12.04.11, 20:18
- das hängt mit dieser Infinitivgruppe zusammen - like 12.04.11, 20:55
- Re: Kommasetzungsfrage - doschia 12.04.11, 22:50
- Re: Kommasetzungsfrage - Pemmaus 13.04.11, 9:44
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