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Geschrieben von Henni am 17.03.2010, 17:15 Uhr

Also mal ehrlich...ist geklärt

Hallo nein das widerholen reicht defintiv nicht, die Gründe fürs schwänzen sind bekannt, Vater und Tochter waren zum GEspräch und zur Planung des weiteren Vorgehens da...bloß ALLES aufzuzählen sprengt den rahmen so einer Frage ja nun absolut. Und: es ist nun im Prinzip SAche des neuen Lehrers! Soll jetzt nciht bedeuten, dass es MIR egal ist...aber neuer Lehrer, neues Glück...so ein Widerholen ist manchmal an sich durchaus eine Möglichkeit NEU anzufangen...ich liefere da meine Akten gern erst verzögert ab...nur die wichtigsten Infos gebe cih an den neuen Lehrer weiter...

aber du hast recht: JA, sie bekommt trotzdem vom Jugendamt Familienbetreuung etc....das läuft trotz den Wiederholens weiter...

 
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