Geschrieben von Tigerblume am 21.11.2021, 17:46 Uhr |
Krankenstand nach Asthmaanfall
Deine Behauptung ist falsch.
Sogar das ziemliche Gegenteil ist der Fall: Wer während einer AU bereits wieder gesund ist, darf die restlichen AU-Tage nicht im Krankenstand "abfeiern" sondern muss wieder arbeiten.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Krankenstand nach Asthmaanfall - Zwergenalarm 11.11.21, 8:00
- Re: Krankenstand nach Asthmaanfall - Hexhex 11.11.21, 8:15
- Re: Krankenstand nach Asthmaanfall - Zwergenalarm 11.11.21, 10:05
- Stimmt nicht... - iriselle 11.11.21, 19:20
- Re: Krankenstand nach Asthmaanfall - Tigerblume 21.11.21, 17:46
- Re: Krankenstand nach Asthmaanfall - wolfsfrau 11.11.21, 11:18
- Re: Krankenstand nach Asthmaanfall - Banu28 12.11.21, 7:51
- Re: Krankenstand nach Asthmaanfall - Hexhex 11.11.21, 8:15
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